Tag der Befreiung vom Faschismus

Von admin|8. Mai 2006|Gedenkpark|

Besonders habe ich mich gefreut, dass Mitglieder unseres Verbandes am 8. Mai die Reisestrapazen auf sich genommen haben und es sich nicht nehmen ließen, um am Tag der Befreiung vom Faschismus, einen Kranz am Landgericht Schwerin nieder zu legen. Am Landgericht wurden von 1933 bis 1945 durch ein Erbgesundheitsgericht und durch ein Sondergericht Menschenrechte massiv verletzt. Menschen, die sich ihre Mitmenschlichkeit nicht nehmen ließen und anderen halfen, sie versteckten oder ein Stück Brot gaben, wurden selbst Opfer und wurden von Sondergerichten zum Tode verurteilt. Diese sogenannten Sondergerichte wurden genauso wie die Erbgesundheitsgerichte am Landgericht Schwerin eingerichtet, um gnadenlos Andersdenkende und Andersseiende zu verurteilen. Wer nicht in die Norm der Herrenmenschen passte wurde zwangsweise sterilisiert oder umgebracht.