Maßnahmeplan 3.0 zügig angehen

Von administrator|24. März 2021|Aktuelles aus der Verbandsarbeit|

Mit der heutigen 114. Sitzung, am 24. März 2021, des Sozialausschusses des Landtages M-V zum Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung M-V zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Drucksache 7/5845) diskutiert der Sozialausschuss zum Ende der 7. Wahlperiode (2016-2021) eine immer wieder rausgeschobene Aufgabe aus der Koalitionsvereinbarung. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum der Allgemeine Behindertenverband in Mecklenburg-Vorpommern e.V., als anerkannter Selbsthilfeverband, nicht als Sachverständige zur Anhörung eingeladen wurde.

Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen des Landtags für den 2. Tag der Menschen mit Behinderungen am 28.05.2021 auf Hochtouren. Die vier Arbeitskreise zur Vorbereitung des zweiten Parlamentes der Menschen mit Beeinträchtigungen, tagen regelmäßig virtuell. Betroffene, Angehörige, Mitarbeiter aus diesem Bereich und Landtagsvertreter tragen aus ihren täglichen Erfahrungen zusammen, wo noch Handlungsbedarf auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft besteht. Die Teilnehmer der AG sehen ihre Arbeit in Frage gestellt, wenn die Landesregierung und der Landtag die Ergebnisse im vorliegenden Maßnahmeplan 2.0 nicht berücksichtigen.

Wir erwarten, dass Betroffene und Angehörige nicht nur zum Schein beteiligt werden, erklärt Herr Braun, Landesvorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in Mecklenburg-Vorpommern e.V.  Spätestens in den nächsten Wahl- und Regierungsprogrammen müssen die Vorschläge aus den vier Arbeitsgruppen, AG Bildung, AG Partizipation, AG Gesundheit, AG Barrierefreiheit berücksichtigt werden.

Gemäß Art. 24 Abs. 1 UN-BRK muss die erforderliche strukturelle, didaktische und inhaltliche Weiterentwicklung des bisherigen allgemeinen Bildungssystems für alle Kinder und Lernenden absichern. Nach Artikel 9 muss die Zugänglichkeit für alle Menschen mit Behinderungen abgesichert werden, die Gesundheitsversorgung sowie der Zugang zu dessen Leistungen soll nach Artikel 25 ohne Behinderung erreichbar sein. Nach Artikel 29 UN-BRK verpflichten sich die Vertragsstaaten, „aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen.“  Das fordern wir von der Politik ein! Ziel des 2. Tages der Menschen mit Behinderung wird die gemeinsame Forderung, nach einer zügigen Fortschreibung des Maßnahmenplans 2.0 zu einem Maßnahmenplan 3.0, sein.