Behindertenpolitik im Land mangelhaft!

Von administrator|21. Oktober 2023|Aktuelles aus der Verbandsarbeit|

Am 21. Oktober hatte der Landesverband nach Neubrandenburg in die Begegnungsstätte, Am Blumenborn 23, eingeladen, um die aktuellen Maßnahmeplan 2.0 auf den Prüfstand zu stellen. Die Verwirklichung der UN-BRK erfordert neben dem nationalen Aktionsplan der Landesregierung weitere staatliche und private Initiativen, weil sie alle Bereiche des politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens anspricht und betrifft. Deshalb müssen zwingend Aktionspläne der Länder sowie der Kommunen aber auch von Verbänden, der Wirtschaft u.a. entwickelt werden.

Wir sehen in der zweiten Fortschreibung des Maßnahmeplans der Landesregierung grundsätzlich keine wirksame Umsetzung der UN-BRK in MV. Es bleibt wie bisher bei unverbindlichen Absichtserklärungen, es fehlen konkrete Maßnahmen und Zeitvorgaben. Das hatte die Prognos-AG in ihrem Bericht schon damals bei der Evaluation festgestellt. Mit der Neuauflage des Maßnahmeplanes hat sich aus unserer Einschätzung daran grundsätzlich nichts geändert. Herr Dr. Max Bernlochner stellte den aktuellen Maßnahmeplan der Landesregierung MV vor. Im Gegensatz zu Herrn Bernlochner sehen wir es nicht als einen Erfolg der Landesregierung, an, wenn im Projekt Teilhabe im Arbeitsleben, in den letzten 5 Jahren 28 Menschen mit Behinderungen, mit Hilfe des Budget für Arbeit, aus der geschützten Werkstatt, in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden konnten. An dem eigentlich Problem der 20000 Werkstatt-Beschäftigten im Land, hier lebenslang festgehalten zu werden, wird sich daran nichts ändern. Nicht mal 1 Prozent der Beschäftigten gelingt es in den 1. Arbeitsmarkt zu wechseln! Und so lange nicht ein wirksamer Kontrollmechanismus installiert wird, wird sich daran nichts ändern. Da im föderalen  System der Bundesrepublik den Ländern bei der Umsetzung der UN-BRK  wesentliche Aufgaben zufallen, ist nach unserer Ansicht eine innerstaatliche Kontrolle notwendig!

Wir fordern die Landesregierung deshalb auf nach Artikel 33 der UN-BRK, analog wie auf Bundesebene, einen staatlichen Koordinierungsmechanismus einzurichten und nicht wie bisher, die Koordinierung, den Focal Point und das Monitoring, alles beim Sozialministerium zu belassen.Damit man sich nicht alles schön reden kann.

Frau Heike Rademacher, Behindertenbeauftragte im LK Mecklenburgische Seenplatte, stellte kurz den Aktionsplan des Landkreises vor. Bereits ihre Vorgängerin hatte den Plan aufgestellt. Sie bemühe sich seit fünf Jahren um die Umsetzung und Weiterentwicklung. Dabei müssen noch viele Widerstände überwunden werden. Die 24 Teilnehmenden aus dem Landesverband, sehen den versprochenen Paradigmenwechsel im Land, von der Fürsorge zur selbstbestimmten Teilhabe, immer noch nicht realisiert. Und so bleibt das Motto unserer Veranstaltung- Für Selbstbestimmung und Würde – immer noch aktuell.
Bericht: P. Braun
Fotos: Kathrin Köster und Erhard Heise