Verbandsrat fordert mehr Unterstützung ein!

Von administrator|6. Mai 2014|Aktuelles aus der Verbandsarbeit, News|

Unter großer Beteiligung von 33 Mitgliedern aus 10 Orts- und Kreisverbänden haben wir unseren Verbandsrat am 5. April in Sembzin durchgeführt.

Der Landesverbandsrat forderte mehr Aktivitäten der Landesregierungen und der Landkreise bei der Schaffung gleicher Lebensverhältnisse.
Es ist nicht hinnehmbar, dass auch fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK in Mecklenburg-Vorpommern Menschen mit Behinderungen nach wie vor als Personengruppe massiv in der Gesellschaft diskriminiert werden.

Den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die ja eigentlich bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention aktiv mitwirken sollten, werden Mittel und Ressourcen vorenthalten. So haben wir zwar laut Konvention mehr Rechte, aber wahrnehmen oder gar durchsetzen können wir sie nicht!

Die Mitglieder setzen sich für den Erhalt der Reginalberatungsstelle ein und haben beschlossen (Antrag D02) von der diesjährigen landesweiten Listensammlung 20 % an den Landesverband abzuführen. Dem Antrag auf Mitgliedschaft des Humanitas-Müritz e.V. wurde stattgegeben. Damit sind nunmehr 14 juristisch selbständige Orts- und Kreisverbände im Landesverband organisiert.

Der Verbandsrat fordert die Landesregierung, die Landkreise und die Gemeinden auf durch nationale und lokale Aktionspläne, die Umsetzung der UN-BRK endlich wirksam voran zu bringen und die Behindertenvereine und Verbände finanziell angemessen zu unterstützen.

Noch immer haben Menschen mit Behinderungen große Schwierigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder gar aus einer so genannte geschützten Werkstatt heraus zu kommen, wie Frau Paradies vom Integrationsfachdienst in Ihrem Vortrag am Vormittag deutlich machte. Unter dem Titel: Einstellungen fördern – der Integrationsfachdienst stellt seine Arbeit vor! hatte der Landesverband Frau Paradies als Gesprächspartnerin eingeladen. Auf Arbeit und Beschäftigung hätten laut Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Behinderungen zwar das gleiche Recht, trotzdem hat die Landesregierung vor zwei Jahren das gut angenommene Förderprogramm „Ausgliederung aus Werkstätten“ ersatzlos gestrichen.
Der Integrationsfachdienst hat jetzt fast keine Möglichkeiten mehr die Klienten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu beraten.
Andererseits erfüllen die WfbMs ihren Auftrag, auf Wiedereingliederung der Betroffenen in den ersten Arbeitsmarkt, faktisch nicht!
Frau Paradies vertritt in der Beratungsstelle Neubrandenburg genauso wie Ihre Kollegen an den Standorten Schwerin, Rostock und Stralsund, sehr engagiert die Interessen von Schwerbehinderten. Sie hilft bei der Vermittlung eines passgerechten Arbeitsplatzes in dem sich der Arbeitssuchende mit ganzer Kraft einbringen kann. Wer Unterstützung und Beratung benötigt, um durch ein existenzsicherndes Einkommen seine Lebenssituation zu verbessern oder seinen Arbeitsplatz zu behalten, kann sich an den Integrationsfachdienst in seiner Region wenden.
Bericht: P. Braun, am 06.05.2014