Psychiatriebeirat informiert sich!

Von administrator|2. April 2009|Aktuelles aus der Verbandsarbeit, News|

Am 25.03.2009 gab Herr Schad auf der Psychiatriebeiratssitzung in Neubrandenburg einen Überblick über das Trägerübergreifende Persönliche Budget (TPB).
Die Vorsitzende des Psychiatriebeirates des Gesundheitsamtes Neubrandenburg, Frau Dr. med. Ramona Berthold, hatte Herrn Schad als Koordinator der Regionalberatungsstelle des Allgemeinen Behindertenverbandes in M-V e.V. zur Sitzung eingeladen.

Bei seiner Präsentation ging Herr Schad auf den durch den Psychiatriebeirat vorgelegten Fragenkatalog ein. Im Vordergrund stand die Frage „Was ist ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget?“ und „Wer kann es beantragen?“.

Die Vorbereitung und der Abschluss eines TPB umfasst in der Regel einen längeren Zeitraum, da anhand der vorhandenen Bedarfe des Klienten zum einen nicht sofort erkennbar ist, welcher Leistungsträger zum Beauftragten erhoben werden muss und zum anderen von Seiten der Ämter die Bedarfe ggf. neu ermittelt werden müssen. Im Antragsstellungsverfahren wird der Leistungsträger zum Beauftragten ernannt, der als erster durch den Budgetnehmer angesprochen wird. Dieser ist verpflichtet, sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen mit allen eventuell beteiligten Leistungsträgern in Verbindung zu setzen. Er ist verantwortlich für die Koordination des weiteren Ablaufes des Verfahrens!
Ausführlich wurde auf die Leistungsträger, die budgetfähigen Leistungen, die Verfahrensweise bei der Antragstellung, den Abschluss einer Zielvereinbarung sowie auf den rechtswirksamen Bescheid eingegangen.
Weiterhin berichtete er von seinen Erfahrungen aus den Beratungsgesprächen mit Menschen mit Handicaps und über die unterschiedlichen Auswirkungen, die ein Trägerübergreifendes oder Persönliches Budget mit sich bringen kann.

Im Anschluss an die Präsentation entwickelte sich ein reger Gedankenaustausch, in denen die Mitglieder des Psychiatriebeirates die Chancen und die Möglichkeiten eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets auch für psychisch kranke und/oder behinderte Menschen hervorhoben.
Bericht: Anke Schmidt, 02.04.09