Geld kommt bei Selbsthilfeverbänden nicht an!

Von administrator|20. November 2010|Aktuelles aus der Verbandsarbeit, News|

Der Landesvorstand hatte seine Mitglieder zum Verbandsrat nach Sembzin eingeladen. Nach den Berichten des Landesvorstandes aus seiner Verbandsarbeit und über die Interessenvertretung im Land und in den Kommunen in den letzten 8 Monaten, gab es Berichte der Mitglieder aus der Vereinsarbeit vor Ort und es wurde aufgezeigt, welche vielfältigen Aktivitäten im Hinblick auf die UN- Behindertenrechtskonvention laufen.
Da im § 10 LBGG M-V „Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen“ das Land die Verbände von Menschen mit Behinderungen und die Selbsthilfeorganisationen ausdrücklich anerkennt und insbesondere darauf hinwirken wolle, dass die Rolle der Selbsthilfeorganisationen ausgebaut und gefestigt wird, haben wir nach 4 Jahren LBGG
in M-V darüber diskutiert, wie dieses Gesetzesziel sinnvoll umgesetzt werden kann und welche Erfahrungen wir gemacht haben.
Am Nachmittag setzten wir die Diskussion mit unseren Gästen fort. Gekommen waren Frau Irene Müller, MdL, Linke, Herr Rudolf Borchert, MdL, SPD, Herr Günter Rühs, MdL, CDU und Stadtpräsident Neubrandenburg sowie Herr Hartmut Renken, Abteilungsleiter des Sozialministeriums MV.
Herr Renken gab zu bedenken, dass das Land die Wohlfahrtsarbeit mit rund 3,5 Mill € im Jahr 2010 und 2011 fördert.
Unser Mitglied, Frau Baller, bemängelte: Die Situation vor Ort in den Verbänden gestalte sich immer schwieriger, weil in der Finanzkrise in den Kommunen zuerst soziale Leistungen und die Vereinsarbeit dem Rotstift zum Opfer fallen. Die Landeshilfen kommen dagegen bei vielen Vereinen nicht an, zumal, wenn sie nicht Mitglied eines Wohlfahrtsverbandes sind.
Ambulant vor stationär bleibt unter diesen Bedingungen immer noch ein Fremdwort.
Die Verpflichtung der kommunalen Behörden nach Recht und Gesetz zu handeln und zu entscheiden ist wenig ausgeprägt. Dies führt zur täglichen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Lage hat sich mit dem LBGG M-V nicht verbessert, die Einschätzung im vorliegenden Diskussionspapier trifft immer noch zu.

Peter Braun, Sembzin, 20.11.10