CORA – Opferschutz als Pflichtaufgabe

Von administrator|22. August 2014|Aktuelles aus der Verbandsarbeit, News|

Als sie an einem Sonnabend ins Frauenhaus nach Schwerin kam, war „Sie“ endlich in Sicherheit. Sie hatte ein Dach über dem Kopf und ein Bett – fernab von ihrem Ehemann, der sie gerade noch auf das Schlimmste beschimpft hatte. Doch die 48-Jährige war auch allein – mit all ihren Fragen und Ängsten. Denn das Frauenhaus in Schwerin hat nur zwei Mitarbeiterinnen. Die haben rund um die Uhr Rufbereitschaft, sind aber ansonsten nur von Montag bis Freitag in der Schutzeinrichtung. Geld für mehr Stellen ist nicht da. Auch nicht für die Betreuung der Kinder (in MV im Jahr 2011 – 238), die im Schlepptau ihrer Mütter in die Frauenhäuser kommen und komplett auf sich gestellt sind. Für Migrantinnen gibt es keine DolmetscherInnen. Keines der neun Frauenhäuser in Mecklenburg Vorpommern ist barrierefrei. Vor allem aber gelten Frauenhäuser als Projekte, die jährlich um ihre Finanzierung bangen müssen.

CORA

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Die Erstunterzeichner/innen (v.l.n.r)

  • Landeskoordinierungsstelle CORA Gisela Best,
  • Dr. Wolfgang Nitzsche Bürgerschaftspräsident der Hansestadt Rostock,
  • Regina Schönowski Landesverband der AWO M-V,
  • Ulrike Bartel stellvertretende Vorsitzende des Landesfrauenrat M-V,
  • Polizeihauptkommissarin Sylvia Klein Mitglied des geschäftsführenden Landesfrauenvorstandes der GdP M-V,
  • Ursula Schumacher Paritätischer Landesverband M-V,
  • Wilma Wäntig Mitglied des GdP-geschäftsführenden Bundesfrauenvorstands,
  • Erika Dittner stellvertretende Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes M-V e.V. „Für Selbstbestimmung und Würde“

Text: Peter Braun