UN-Behindertenkonvention stärkt unsere Rechte

Von administrator|26. Februar 2007|Aktuelles aus der Verbandsarbeit, News|

Die im Dezember 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedete UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärkt die Menschenrechte von Personen mit Behinderungen.
Darüber hinaus hat die Konvention gesamtgesellschaftliche Bedeutung, weil sie deutlich macht, dass die Anerkennung von Behinderung als Bestandteil menschlichens Lebens und Zusammenlebens zur Humanisierung der Gesellschaft beiträgt.
Ausdrücklich problemorientiert ist bereits die Definition von Behinderung in der Präambel. Das „Defizit“ wird nicht mehr in den Menschen gesehen, sondern im ausgrenzenden und diskriminierenden Umgang, den Menschen mit Handicaps tagtäglich ausgesetzt sind.
Dies wird in der vorliegenden Definition von „Behinderung“ ganz deutlich ausgedrückt:
„Behinderung resultiert aus der Beziehung zwischen Personen mit Beeinträchtigungen und den in Grundhaltungen und Umweltfaktoren bestehenden Barrieren, derart dass dies die vollständige und wirksame Beteiligung der Betroffenen auf der Grundlage der Gleichheit mit anderen hindert“.
In diesem Sinne wird Behinderung gesellschaftlich „konstruiert“.
Die Behindertenkonvention ist mehr als eine Ergänzung des bestehenden Menschenrechtsschutzsystems durch die besondere Berücksichtigung der spezifischen Belange Behinderter sondern steht für die Humanisierung der Gesellschaft im Ganzen. In diesem Sinne kommt die Behindertenkonvention allen Menschen zugute. Leider ist es uns nicht gelungen eine moderne Definition von „Behinderung“ in das Landesbehindertengleichstellungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern ( LBGG M-V ) hinein zu schreiben, dies ist für mich der größte Mangel.
Zur Erinnerung es steht unter § 3 Behinderung:
Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
und es ist uns auch nicht gelungen, diese Definition zu verhindern.

Peter Braun, 26.02.07