Trägerübergreifendes Persönliche Budget steht erst am Anfang!

Von administrator|4. Juni 2008|Aktuelles aus der Verbandsarbeit, News|

Am 04. Juni 08 hat der Behindertenverband Stralsund e.V. für alle interessierten Burger der Stadt in die Volkssolidarität zu einem Forum über das Persönliche Budget eingeladen. Der Vorsitzende, des Behindertenverbandes Stralsund e.V., Herr Bars, begrüßte seine Gäste, Herrn Christian Schad vom ABiM-V und Herrn Markus Voß.
Zur Einleitung erklärte Herr Schad kurz: Was ist eigentlich ein Persönlichen Budget und wer kann diese Leistung beantragen? Jeder der eine Behinderung hat kann ein Persönlichen Budgets beantragten. Ab 1. Januar 2008 besteht auf diese Leistung in Form des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass dem Wunsch- und Wahlrecht der potentiellen Budgetnehmer/-innen in vollem Umfang entsprochen werden soll und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Anträge zu bewilligen sind.

Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt. Dadurch können Leistungsempfänger/-innen von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Damit werden behinderte Menschen zu Budgetnehmern/Budget-Nehmerinnen, die den „Einkauf“ der Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln können; sie werden Käufer, Kunden und/oder auch Arbeitgeber. Als Experten in eigener Sache entscheiden sie so selbst, welche Hilfen für sie am Besten und am Zweckmäßigsten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen. Seit dem 1. Juli 2004 ist geregelt, dass heute neben allen Leistungen zur Teilhabe auch andere Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, Leistungen der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Pflegeleistungen der Sozialhilfe in trägerübergreifende Persönliche Budgets einbezogen werden können.
Auch an diesem Tag habe ich bemerkt, dass die Aufklärung über das Persönliche Budget erst am Anfang steht.

Günther Bischof 04.06.08