ABiMV – fordert Umsetzung der UN-Behindertenrechts – Konvention in MV

Von administrator|3. Dezember 2009|Aktuelles aus der Verbandsarbeit, News|

Heute, am 3. Dezember, hat der Landesverband Mitglieder, Freunde, Angehörige und Gäste zur Festveranstaltung nach Neubrandenburg eingeladen. Unter den Gästen war Frau Springstein, die Behindertenbeauftragte der Stadt Neubrandenburg und Mitglieder aus den Mitgliedsverbänden, Neubrandenburg, Müritz, Ueckermünde und Burg Stargard.

Der diesjährige Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen steht ganz im Zeichen der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Jahr 2009 war für die Behindertenbewegung von großer Bedeutung, denn das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006, wurde endlich auch im Deutschen Bundestag und im Bundesrat bestätigt.
Damit gilt die Konvention ab 26. März d.J. als rechtsverbindliches Dokument im Bund und in den Bundesländern. Nun liegt es bei unserer Landesregierung und dem Landesparlament, der Konvention Rechtskraft und damit Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit in Mecklenburg-Vorpommern zu verleihen. Menschenwürde als unveräußerliches Menschenrecht darf nicht von der Gesellschaft nach „Ermessen“ oder „Belieben“ zuerkannt, verweigert oder wieder aberkannt oder gar unter Kostenvorbehalt gestellt werden, wie es häufig von den Sozialämtern oder anderen Behörden praktiziert wird. Obwohl gemäß SGB IX § 9 Abs. 1 behinderte Menschen ein Wunsch- und Wahlrecht haben, wo und wie die Leistungen zur Teilhabe erbracht werden sollen, hebeln trotzdem Kostenträger mit Verweis auf den Mehrkostenvorbehalt im § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB XII dieses Selbstbestimmungsrecht immer wieder aus. Im Artikel 19 der UN-Konvention wird ein Rechtsanspruch auf unabhängige Lebensführung eingefordert!
Obwohl das Land MV als eines der letzten Bundesländer 2006 ein Landesbehindertengleich-stellungsgesetz in Kraft gesetzt hat, fordert der ABiMV e.V. als erste vertrauensbildende Maßnahme eine zügige Novellierung dieses Landesgesetzes, um es den Intentionen der UN-Behindertenkonvention anzupassen. Außerdem fordern wir mehr finanzielle Unterstützung und Mitspracherechte für die Behindertenverbände und Behindertenbeiräte. Ein/e Landesbehindertenbeauftragte/r sollte berufen werden und in den zukünftigen „Großkreisen“ müssen Behindertenbeauftragte in der Verwaltung eingestellt werden, damit wir die vielen Denkblockaden beseitigen und in der Umsetzung der UN-Konvention tatsächlich voran kommen können. Anläßlich des „Weltbehindertentages“ zeichnete der Landesvorsitzende 5 Mitglieder und Mitstreiter/innen mit einer Ehrenurkunde aus.
Peter Braun am 03.12.09