Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in MV stärken!

Von administrator|3. Dezember 2020|Aktuelles aus der Verbandsarbeit|

Anlässlich des heutigen Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen, am 3. Dez., fordert der Allgemeine Behindertenverband in Mecklenburg-Vorpommern e.V. die Landespolitik, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft auf, vereinte Anstrengungen zum Abbau vorhandener Barrieren zu unternehmen, unsere Forderungen zum Abbau von Barrieren zu berücksichtigen und auf die sozialpolitische Agenda zu stellen. In der Corona-Pandemie wurde deutlich wie wichtig die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung, der NGOs, für die Zivilgesellschaft und für unser Land ist. Leider können wir in diesem Jahr erstmals seit 2002 keine Festveranstaltung zum Weltbehindertentag durchführen, keine neuen Kontakte knüpfen sowie Kräfte für die Herausforderungen im nächsten Jahr, sammeln.

Wir fordern heute erneut:

die Einsetzung eines/-r hauptamtlichen Landesbehindertenbeauftragten

Damit sollen vor allem die Kommunen hinsichtlich der Interessenvertretung und der Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen vor Ort unterstützt werden. Zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in den Kommunen ist es verstärkt notwendig, Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK anzuregen und die Zusammenarbeit mit den Verbänden und den auf örtlicher Ebene bestehenden kommunalen Gremien zu fördern.

die Verpflichtung der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit:

Das LBGG M-V muss sowohl für den öffentlichen als auch den privatwirtschaftlichen Bereich (private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, Web-Sites die für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden) gelten. Im LBGG M-V sollte zudem geregelt sein, dass unverhältnismäßige Barrieren, die eine Diskriminierung darstellen, Schadenersatzforderungen nach sich ziehen können. Ob eine Barriere zum Schutz vor Diskriminierung tatsächlich beseitigt werden muss, ist im Rahmen einer Zumutbarkeitsprüfung zu bestimmen. Geprüft wird dabei zum Beispiel

  • der verbundene Aufwand für die Beseitigung der Diskriminierung,
  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Verantwortlichen, der die Barriere veranlasst hat oder
  • die Auswirkung der Benachteiligung auf die allgemeinen Interessen der betroffenen behinderten Personen.

Die weitgehende Ausklammerung privater Unternehmen aus dem LBGG verstößt gegen die Abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses vom 17.4.15 (CRPD/C/DEU(CO/1). Darin wird in Nr. 21 und 22 für Deutschland die bindende Verpflichtung für private Unternehmen zur Barrierefreiheit unmissverständlich benannt.

eine verstärkte Integration Schwerbehinderter in den 1. Arbeitsmarkt

Trotz Einführung des Bundesteilhabegesetzes haben jedoch weiterhin schwerbehinderte Menschen in Deutschland deutlich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt sind für Menschen mit Behinderung besonders gravierend. Im Oktober dieses Jahres liegt demnach die Anzahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland um rund 13 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Damit sind derzeit 173.709 Menschen mit Behinderung ohne Arbeit – der höchste Wert seit 2016. Die Arbeitslosenquote liegt erheblich über der der allgemeinen Arbeitslosenquote.

für die Beschäftigten in sogenannten geschützten Werkstätten (WfbM) ein Arbeitsverhältnis mit Arbeitnehmerstatus einzuführen.

ein Monitoring und eine Berichterstattung

Zur Wahrnehmung der Aufgaben im Sinne des Artikels 33 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (Monitoringstelle) sollte das LBGG M-V eine Monitoringstelle in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte e. V. einrichten.

Die Landesregierung sollte dem Landtag, beginnend mit der nächsten Legislaturperiode, jeweils einmal zur Mitte der Legislaturperiode über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berichten.

Natürlich wünschen wir uns alle wieder eine normale Verbandsarbeit mit vielen Kontakten und Begegnungen in 2021. Denn wir wissen, ja inzwischen, dass soziale Kontakte und persönliche Begegnungen sowie die Freiheit für den Menschen wichtig sind und ihn auch in seiner Widerstandskraft und Lebensfreude und sogar in seiner Resilienz stärken kann.

Schon jetzt freue ich mich auf unsere Begegnungen im Jahr 2021.

 „Für Selbstbestimmung und Würde“  Peter Braun, 3. Dez. 2020