Festsitzung am Weltbehindertag in Greifswald

Von administrator|3. Dezember 2008|Aktuelles aus der Verbandsarbeit, News|

Die Festsitzung zum Weltbehindertentag, am 3. Dezember 2008, im Rathaus der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fand mit großer Beteiligung aus ganz Mecklenburg und Vorpommern statt. Es kamen auf Einladung der AG Barrierefrei Greifswald und des Allgemeinen Behindertenverbandes in Mecklenburg-Vorpommern e.V. über 130 Mitglieder, Freunde und Angehörige zusammen, um den Weltbehindertentag festlichen zu begehen. Mit viel Power spielte die Band „Seaside“ aus der Greifenwerkstatt auf.
Die Schirmherrschaft übernahm die Behindertenbeauftragte der Hansestadt, Frau Monika Kindt, die unsere Festveranstaltung auch eröffnete.
Frau Christiane Baller stellte sehr emotional dar, was sie sich unter dem Weltbehindertentag vorstellt und was sie sich anlässlich dieses Tages von ihren Mitmenschen wünscht.
Herr Peter Braun überbrachte die Grüße des Landesvorstandes des ABiMV e.V. und konnte gleichzeitig über 50 Mitglieder auf der landesweiten Festveranstaltung begrüßen.
„Nach wie vor werden Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern in allen Lebensbereichen diskriminiert und benachteiligt. Und weil dies in vielen Ländern und Gesellschaften so ist, wurde der 3. Dezember seit 1992 auf Beschluss der Vereinten Nationen zum „Internationalen Tag der behinderten Menschen“ deklariert.
Da dies aber nicht ausreicht, hat die UNO am 13. Dezember 2006 eine „Konvention über die Rechte behinderter Menschen“ ( Convention on the Rights of Persons with Disabilities ) vorgelegt. Diese Konvention soll nicht nur das Leben von 600 Millionen Menschen mit Behinderungen auf der Welt verändern, sondern diese Konvention hat das Potential, das Leben aller Menschen nachhaltig zu verbessern.
Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen, auch für Menschen mit Behinderungen, werden von der UNO eingefordert. Der Schutzumfang der Konvention erfasst alle bürgerlichen, politischen sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Gleichzeitig schützt uns die Konvention vor „Diskriminierung aufgrund von Behinderung“.
Peter Braun, am 03.12.08