Wertmarke für ÖPNV erhöht sich ab 01.01.2013

Von administrator|26. Oktober 2012|Aktuelles aus der Verbandsarbeit, News|

Eigenbeteiligung Schwerbehinderter im ÖPNV erhöht: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 25. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesrates zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (17/10146) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/11184) angenommen. Damit erhöht sich die Eigenbeteiligung von freifahrtberechtigten schwerbehinderten Personen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von bisher fünf Euro auf sechs Euro monatlich. Der Beitrag wird künftig dynamisiert. Die Länder erstatten den Verkehrsbetrieben die Fahrgeldausfälle für die kostenlose Beförderung schwerbehinderter Menschen, die aufgrund eines Schädigungsgrades von mindestens 50 Anspruch auf Versorgung haben oder Entschädigung erhalten, sowie von deren Begleitperson und deren mitgeführter Gegenstände. Bislang hat der Bund die Erstattung der Beförderungskosten übernommen. Entsprechend verringern die Länder ihre Abführungen aus dem Verkauf der Wertmarken für die Freifahrtberechtigung an den Bund. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Linksfraktion (17/11226), auf die Erhöhung des Preises für die Wertmarke um 20 Prozent und die Dynamisierung der Eigenbeteiligung zu verzichten.
Damit erhöhen Bund und Länder ihre Einnahmen von ca. 45 Millionen auf 55 Millionen Euro durch den Wertmarkenverkauf – eine verdeckte Gegenfinanzierung der eigentlich kostenlos neu auszugebenden Schwerbehindertenausweise, meint der behindertenpolitische Sprecher der LINKEN, Ilja Seifert. Auch zahlreiche Behindertenverbände hatten gegen die geplante Gebührenerhöhung protestiert.
Eigentlich sollte der Gesetzentwurf still und leise „durchgewinkt“ werden. Auf Verlangen der LINKEN gibt es nun wenigstens zu Protokoll gegebene Reden.
Ilja Seifert weist in seiner Rede darauf hin, daß es die vielen kleineren Beiträge sind, die Menschen mit Behinderungen zunehmend belasten. Dazu gehört auch die Rundfunkgebühr, welche für über 580.000 Schwerbehinderte ab 1. Januar erstmalig zu zahlen ist “
Text: Peter Braun, 26.10.2012