Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen

Von administrator|28. Februar 2016|Aktuelles aus der Verbandsarbeit, News|

Am 26. und 27.02.2016 hatte der BSK e.V. und der bvkm. e.V. zur Auftakttagung nach Rheinsberg eingeladen. Über 150 Teilnehmer/innen waren gekommen, um sich über die vorhandenen und notwendigen Beratungsstrukturen und für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Für uns als Landesverband und für unsere Regionalberatungsstelle ist das ein wichtiges Thema, denn noch immer haben wir erhebliche Schwierigkeiten, diese unsere Beratung abzusichern. Also fuhren Christian Schad und ich nach Rheinsberg, um an der Debatte zur Etablierung unabhängiger Peer – Beratungen teilzunehmen.
Bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gilt auch: Wer seine Rechte auf Leistung nicht kennt, kann diese nicht durchsetzen. „Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen“ ist ein Kooperationsprojekt des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) und des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK). Die Verbände wollen mit dem Projekt Lotse und Leuchtturm auf dem Weg zur Teilhabe für jeden Einzelnen sein. Ziel des durch die Stiftung Deutsche Behindertenhilfe geförderten und auf vier Jahre angesetzten Projektes ist der exemplarischer Aufbau und die Etablierung von Beratungsstellen, die eine unabhängige Beratung über Teilhabeleistungen und deren Durchsetzung für Menschen mit Behinderung und ihrer Familien anbieten. Die Neuausrichtung der Leistungen der Eingliederungshilfe auf personenzentrierte Leistungen hin eröffnet Menschen mit Behinderung eine größere Zahl von Entscheidungsoptionen, die wahrgenommen und umgesetzt werden müssen. Die Verbände bvkm und BSK wollen gemeinsam in Modellregionen aufzeigen, wie dauerhafte Strukturen zur sozialen und sozialrechtlichen Beratung, aufgebaut werden und zur Durchsetzung des Rechts zur gleichberechtigten Teilhabe beitragen können. Durch den einzelnen Rehabilitationsträger kann eine solche Beratung nicht erfolgen. Eine unabhängige Beratung liegt nur dann vor, wenn sie nicht durch die Leistungsträger oder Leistungserbringer erfolgt. Der unabhängige Berater als Lotse zur Teilhabe ist ausschließlich dem Ratsuchenden verpflichtet.
Er hat allein die Interessen des Ratsuchenden im Blick und bestimmt danach den Kurs durch ein Meer aus sozialrechtlichen Vorschriften, Leistungsträgern und Leistungserbringern.

Ziel des gemeinsamen Projektes ist durch ausgebildete und kompetente Berater/-innen in den Beratungsstellen eine hohe Qualität der Beratungsleistung zu gewährleisten. Um dies sicherzustellen, ist im Rahmen des Projektes vorgesehen, dass Fortbildungsseminare entwickelt werden und stattfinden. Diese sollen die Berater/-innen in ihrer selbständigen Beratungskompetenz stärken und einheitliche Standards in der Beratung garantieren.

Text: Peter Braun, 28.02.2016