Verbandsrat in Sembzin am 08. Oktober 2016

Von administrator|8. Oktober 2016|Aktuelles aus der Verbandsarbeit, News|

Am 8. Oktober trafen sich 31 Mitglieder aus 8 Kreisverbänden unseres Landesverbandes zum Verbandsrat in Sembzin.
Berichte des Landesvorstandes und Berichte aus der Arbeit der Kreisverbände standen auf der Tagesordnung. Zum Schwerpunktthema: Vereine stärken – Mitglieder gewinnen hatten wir Frau Muehlenberg, Referentin bei der Ehrenamtsstiftung eingeladen.
Neue Mitglieder braucht der Verein! Jedes neue Mitglied bereichert mit seinem Mitgliedsbeitrag nicht nur das Vereinsbudget, sondern mit neuen Ideen und Taten auch das Vereinsleben. So wollen wir in den Orts- und Kreisverbänden im Jahr 2017 „Die Werbung neuer Mitglieder“ verstärkt angehen. Wie können wir Mitglieder gewinnen und binden? Sprechen Ziele und Zwecke der Vereine die Menschen an? Wie kann man offensiv um Mitglieder werben? Diese und andere Fragen wurden intensiv diskutiert.
Natürlich stand auch, wie nicht anders zu erwarten, der aktuelle Entwurf des Bundesteilhabegesetzes auf der Tagesordnung. Wegen der unterschiedlichen Interessenlage ist gegenwärtig nicht abzuschätzen was im Bundesteilhabegesetz (BTHG) am Ende stehen wird und welche Auswirkungen sich letztlich auf unser LEBEN einstellen werden. Die Lobby-Verbände setzen sich dafür ein, dass das Sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis bestehen bleibt. Alleine der Bundesrat hat am 23. September über 100 Änderungs-vorschläge eingereicht. Nur wenn die Politik bereit ist das alte Fürsorgesystem abzuschaffen und über Direktzahlung den „Behinderten“ Mitbestimmung und echte Teilhabe zu zugestehen, könnte die Ausgabendynamik gestoppt werden, diesen immer wieder versprochenen Paradigmenwechsel wird es auch diesmal nicht geben.
Das lang diskutierte Pauschale Bundes-Teilhabegeld findet man deshalb im vorliegenden Entwurf nicht mehr wieder! Außerdem läuft gegenwärtig auch eine heftige Debatte um das Pflegestärkungsgesetz II und III. Hier wird ebenfalls ein aussonderndes System bevorzugt und finanziert.
Geregelt wird daher, dass die Leistungen der Pflege gegenüber den Leistungen der Eingliederungshilfe im häuslichen Umfeld grundsätzlich vorrangig sind. Dies allein benachteiligt die unabhängige Lebensführung von Menschen mit Assistenzbedarf massiv. Nach der Landtagswahl ist die Landespolitik gefordert unsere Teilhabemöglichkeiten zu verbessern. Dafür werden wir uns einsetzen. Schon heute lade ich alle am 19. Nov. nach Neubrandenburg, Am Blumenborn 23 ein, um gemeinsam in der Veranstaltungsreihe: Behindertenpolitik – auf dem Prüfstand! die Landesbehindertenpolitik auf den Prüfstand zu stellen.
Peter Braun, 09.10.16