Inklusion – ein anderes Wort für Demokratie

Von administrator|21. März 2023|Aktuelles aus der Verbandsarbeit|

Heute wird der Welttag des Down-Syndroms zum elften Mal begangen. Er ist von den Vereinten Nationen offiziell anerkannt und soll die Forderung nach mehr Teilhabe von Menschen mit Down-Syndrom bestärken. Menschen mit Down-Syndrom müssen demnach gleichberechtigt mit anderen alle Grundfreiheiten und Menschenrechte in vollem Umfang erhalten.
Sie müssen in allen Lebensbereichen teilhaben können, ob in Kindertagesstätten, Schulen, der beruflichen Bildung, in der Arbeitswelt, beim Wohnen oder in der Freizeit. Davon sind wir hierzulande allerdings noch weit entfernt. Im Gegenteil wird mittels vorgeburtlichen Kontrollen Trisomie 21 in Deutschland selektiert.
Wir stellen klar, dass dies eine Bedrohung für das Lebensrecht von Menschen ist und fordern dies zu beenden. Stattdessen sollten Kinder mit einem Down-Syndrom, genauso wie deren Eltern, umfassende Unterstützung bekommen. Die wirklichen Behinderungen, die das Leben erschweren, sind vielfach bürokratische Hürden sowie eine Gesellschaft, in der es immer noch als Stigma gelte, behindert zu sein. Dies ist eine Frage der Einstellung, also der gesellschaftlichen Wirklichkeit, aber auch eine Frage gesetzlicher Rahmenbedingungen!

angemerkt: P. Braun, Landesvorsitzender