Protest in Berlin – mit 5000 Teilnehmer/innen
Am 4. Mai kamen zirka 5000 Menschen mit Behinderungen, derer Freunde und Assistenten/innen aus ganz Deutschland nach Berlin, um ihren Protest gegen die Behindertenpolitik der Bundesregierung öffentlich zu machen, darunter auch einige Mitglieder aus unserem Landesverband.
Jeder Mensch in der Bundesrepublik kann ja in irgendeiner Form vom vorliegenden Referentenentwurf eines Bundesteilhabegesetzes betroffen sein. Wie schon jetzt Jede und Jeder Beitragszahler der in die Pflegeversicherung, Renten- Kranken- und Arbeitslosenversicherung einzahlt. Diese „freiwilligen“ Beiträge bilden die Grundlage unseres demokratischen und sozialen Bundesstaates.
Jeder geht davon aus, dass der Sozialstaat funktioniert und seine Beiträge letztlich zweckmäßig und wirtschaftlich im Interesse der Bürger/Innen eingesetzt werden.
Dem ist aber nicht so! Denn schon jetzt fließen jährlich fast 20 Milliarden Euro in das aussondernde Wohlfahrtssystem. Das wissen die wenigsten.
Die Proteste am 4. Mai richteten sich gegen, das bestehende Fürsorgesystem in der Bundesrepublik, das in 40 Jahren zu einem Aussonderungssystem für Behinderte Menschen mutierte und die Partizipation und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen immer weiter einschränkt und unter Kostenvorbehalt stellt. Der vom BMAS vorgelegte Referentenentwurf für ein neues Bundesteilhabegesetzes vom 26. April 2016 steht massiv in der Kritik, die Empörung ist groß und die Proteste laut. Deutschland stellt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unter Kostenvorbehalt und blockiert die Rechte behinderter Menschen ab. Schwerstbehinderte Menschen mit Assistenzbedarf, deren Angehörige und Partner/innen stehen zudem unter massiven Druck und werden in ihrer Existenz bedroht. Es gibt nicht hinnehmbare Verschlechterungen im Leistungsrecht. Das versprochene Bundesteilhabegeld hat der Bundesfinanzminister abgelehnt. Damit stellt sich mir die Frage, sind Rettungsschirme für Banken wichtiger, als die Einhaltung von Menschenrechten? Das Grundgesetz Artikel 3: verbietet jede Benachteiligung von Menschen, explizit auch von Menschen mit Behinderungen. Von Geld und Kostenvorbehalt steht darin nichts!
Nachbetrachtung: P. Braun, 05.05.2016