Chancen Lokaler Aktionspläne – zur Umsetzung der UN-BRK!

Von administrator|3. November 2012|Aktuelles aus der Verbandsarbeit, News|

Unter großer Beteiligung aus den Orts- und Kreisverbänden fand am 3. Nov. traditionell unser Verbandsrat in Sembzin statt.
Zu unserem Seminar am Nachmittag hatten wir den Bürgermeister, Herrn Rhein aus Waren/Müritz, und Herrn Stein aus Malchow sowie den stellv. Bürgermeister, Herrn Rohde aus Neustrelitz zu Gast. Gemeinsamen wollten wir beraten, welche Möglichkeiten es gibt der UN- Behindertenrechtskonvention auf der lokalen Ebene schrittweise zum Durchbruch zu verhelfen.
Herr Lips, Stadtverordnetenvertreter aus Burg Stargard, gab mit einer Powerpoint Repräsentation eine Einführung in die Aufgaben und Möglichkeiten der Kommunalen Selbstverwaltung insbesondere im Blickwinkel auf die Gestaltungsmöglichkeiten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Besonders setze er sich für kommunale Behindertenbeauftragte auch in kleineren Gemeinden ein. Die Kommunalverfassung (§ 41a) räume die Möglichkeit ein, in der Hauptsatzung einen Behindertenbeauftragten festzuschreiben und zu benennen. Dies wäre nicht nur für die Sicherstellung der Mitwirkung und der Abstimmung behinderter Menschen wichtig, sondern auch für die Bewusstseinsbildung der Stadtvertreter und der Öffentlichkeit, wie der Diskussionsprozess in Burg Stargard deutlich zeigte.
Nach dem Impulsreferat entwickelte sich ein intensiver Meinungsaustausch.
Unsere Mitglieder sehen die Interessen von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen häufig nicht ausreichend berücksichtigt und fordern deshalb Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte ein. Herr Rhein sehe die Kommune als ein Wohn- und Lebensort für alle Menschen und bemühe sich in seiner Amtsführung, um eine gemeindliche Entwicklung die den Interessen, der großen Mehrheit der Bürger/innen entspricht. Hierbei stehe der barrierfreie Ausbau der Infrastruktur und der Angebote (z.B. Wohnen, Schule, Kinderbetreuung, Kulturangebote, Freizeiteinrichtungen, ÖPNV) im Vordergrund. Dabei betonte er, „dass Barrierefreiheit für alle Bürger/innen ein Vorteil ist.“
Herr Stein sehe Malchow auf den richtigen Weg, halte es aber auch für wichtig die Privatwirtschaft und die Bürger/innen über die Problematik aufzuklären. Besonders freue er sich, dass nunmehr Malchow einen neuen barrierefreien Haltepunkt (Bahnhof) bekommt. Dies ist für alle Bürger/innen wichtig. Allerdings mache ihn Sorge, wenn das Verkehrsministerium für viele Bürger nicht nachvollziehbar Streckenstilllegungen und –Ausdünnungen des SPNV verfügt. Auch wird der Stadtverkehr in Waren durch den Landkreis weiter ausgedünnt, fügte Herr Rhein an, das führt dann zu Mobilitätsein-schränkungen für alle Bürger/innen. Dagegen sollten wir gemeinsam etwas tun!
Herr Rohde, als Dezernent für Stadtentwicklung und Bau, sehe die Behörde in der Haupt-verantwortung. Die Bürger können und sollten sich während öffentlicher Anhörungen und Auslegungen von Bebauungsplänen einbringen, dies führe nach seiner Erfahrung häufig zu Anpassungen. Einen zusätzlichen Behindertenbeirat halte er nicht für zielführend, zumal es sich um ein weiteres Gremium ohne Befugnisse handelt.
Herr Schad, Koordinator in der Regionalberatungsstelle, widerspricht hier, er sehe viel Elend im Land, wenn er unterwegs ist, selbst in einem Landkreis gibt es z.B. uneinheitliches Verwaltungshandeln zum Persönlichen Budget. In anderen Fach-Ressorts sieht es nicht viel besser aus. In Neubrandenburg gibt es seit 1990 eine/n Behindertenbeauftragte/n, das hat uns in der barrierefreien Ausgestaltung der Stadt sehr geholfen. Generell können wir feststellen, dass da wo Behindertenbeauftragte und/oder Behindertenbeiräte an der gemeindlichen Entwicklung in den Kommunen mitwirken konnten und zusätzlich starke Behindertenverbände vor Ort verankert sind, wir in der Stadtentwicklung, die größten Fortschritte seit der Wende gemacht haben und finden dort, heute, die besten Lebensbedingungen vor.
Wir sehen die Kommunen in der Pflicht, im öffentlichen Raum keine neuen Barrieren zu errichten, über ihre Kommunalen Wohnungsgesellschaften verstärkt barrierefreien Wohnraum zu bauen und einen ÖPNV ohne Barrieren vorzuhalten!
Wir waren uns einig, dass es wegen der Bedeutung und des Umfanges der vor uns stehenden Aufgabe, die UN-Behindertenrechtskonvention im Bewusstsein der Bürgerinnen und der Behördenmitarbeiter/innen zu verankern, weitere kommunale Anstrengungen geben muss. Gemeinsam wollen wir uns dafür einsetzen, dass im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein/e hauptamtliche/r Behindertenbeauftragte/r und ein Behindertenbeirat berufen wird, anders sind die vielen Probleme und die Koordination der behindertenspezifischen Belange im Landkreis nicht zu lösen. Nach Ansicht der Verbandsratsmitglieder kann aber auch ein Lokaler Aktionsplan ein Mittel sein die Umsetzung der UN-BRK anzugehen und eine positive gemeindliche Entwicklung zu beschleunigen? Jedenfalls sollten die Kommunen ihre kommunale Selbstverantwortung aktiv wahrnehmen und nicht erst auf einen Landesaktionsplan der Landesregierung warten.

Bericht: Peter Braun, Sembzin, 03.11.2012