Digitalisierung im Land mit Behinderungen
Leider konnten die Koalitionäre gestern auf der Landtagssitzung nicht über ihren Schatten springen und haben weder unsere Vorschläge Teilnahmebestätigung-Fragekatalog091219 noch die Änderungsanträge der Linksfraktion berücksichtigt. Daraufhin erklärte Torsten Koplin:
„Statt die Voraussetzungen zu schaffen, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt in unserem Land leben und beteiligt werden können, hindert die Landesregierung diese Menschen weiter daran. Sie ist nicht einmal in der Lage, Vorgaben der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2016/2102) fristgerecht umzusetzen, ohne ein Strafverfahren zu riskieren.“
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Am Rande der Diskussion teilte die Landesregierung mit, an einer großen Novelle des LBGG MV in diesem Jahr nicht mehr festzuhalten, diese soll es demnach erst 2020 geben.
Beachtlich ist, dass das Land Niedersachsen sein Landesgesetz fristgerecht novellierte und ebenso wie der Bund eine Folgekostenabschätzung vorgelegt hat.
Die Landesregierung M-V bekommt das nicht hin.
Die Beseitigung vorhandener Barrieren in allen Lebensbereichen von den Kommunikationsbeschränkungen bis zu den Mobilitätsbehinderungen könnte helfen, die selbständige Lebensführung für alle Menschen in jedem Lebensalter und jeder Lebenslage im Land zu verbessern. Diese Chance wurde wieder einmal versäumt. Und so wird nach und nach der öffentliche Raum immer weiter verbarrikadiert, um uns draußen zu lassen. Zu mindestens hatte ich, am 9. Januar, im neuen Plenarsaal, anlässlich der Anhörung wieder diesen Eindruck. Denn barrierefrei ist etwas anderes.
In diesem Parlamentssaal kann jedenfalls, dass nunmehr am 5. September 2020 geplante zweite „Behindertenparlament“ nicht stattfinden, außer die rollstuhlfahrenden und gehbehinderten Interessenvertreter*innen werden ausgeladen. Ich denke gern an den alten Plenarsaal, nicht nur weil er universell nutzbar war, sondern auch ein Ambiente hatte, welches zum Schloss dazu gehörte. Hier fand am 28. Oktober 2010 das erste „Behindertenparlament“ statt.
Mich würde in diesem Zusammenhang wirklich einmal interessieren welche unabweisbaren Gründe der Denkmalpflege vorlagen, der Zerstörung des geschützten Baukörpers zuzustimmen?
P. Braun, 25.01.2019