Verbandsrat des ABiMV in Sembzin
Um uns gegenseitig zu unterstützen und um uns auszutauschen trafen sich 31 Mitglieder aus den Orts- und Kreisverbänden, am 12. Oktober wieder in Sembzin. Die gute Beteiligung zeigt, dass der Gedankenaustausch und die Diskussionen allen wichtig sind.
Der Allgemeine Behindertenverband in Mecklenburg-Vorpommern e.V., gegründet am 13.05.1990 ist mit seinen 1200 Mitgliedern in 13 Orts- und Kreisverbänden der zahlenmäßig stärkste Landesverband innerhalb des ABiD. Und das bedeutet auch, dass wir im nächsten Jahr nicht nur im Landesverband sondern auch in vielen Kreisverbänden auf 30 Jahre erfolgreiche Vereinsarbeit zurückschauen können.
Wir haben uns 30 Jahre trotz schwierigster Bedingungen nicht unterkriegen lassen und verschiedene Beratungs- und Hilfeangebote sowie ein vielfältiges Vereinsleben aufgebaut. Obwohl die finanziellen Ressourcen von Verein zu Verein recht unterschiedlich sind, halten wir zusammen, unterstützen uns solidarisch und organisieren unsere Interessenvertretung im Land und in den Gremien vor Ort und das gilt auch – nicht zuletzt – für unsere politische Teilhabe und für ein vielfältiges Vereinsleben.
Für eine kontinuierliche Ehrenamtsarbeit fordern wir seit langem eine zuverlässige Förderung der Vereine. Davon sind wir seit der Missbrauchs-Debatte in den Wohlfahrtsverbänden jetzt meilenweit entfernt. Es ist wirklich zermürbend welche Vorgaben und Schwierigkeiten selbst ein einfacher Antrag wie zum „Ehrenamt“ beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGUS) macht. Das blockiert unsere Arbeit und wirkt sich auf unsere ehrenamtliche Vereinsarbeit zwangsläufig negativ aus. Wir diskutierten das Schwerpunktthema „Behindertenberatung“. Die Regionalberatungsstelle zum TPB weiter zu führen hat für den Landesvorstand absolute Priorität und stand und steht deshalb ständig im Fokus der Vorstandsarbeit.
An dieser Stelle möchte ich allen Danken, die zum 18. Forum am 31. August nach Neubrandenburg gekommen sind und zum erfolgreichen Verlauf der Veranstaltung beigetragen haben. Gegenwärtig bereiten wir für die EUTB die Antragstellung für das 4. und 5. Jahr vor. Die erste Zuwendungsphase für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) läuft gemäß § 32 SGB IX zum Jahresende 2020 nach 36 Monaten aus. Die Bundesregierung prüft zurzeit bis 30. Novemver die Möglichkeit der Fortführung der Beratung in Abhängigkeit von bestimmten Bewertungskriterien. Falls die Förderziele in den ersten 36 Monaten erreicht werden konnten besteht ggf. die Möglichkeit für die bestehenden Beratungsangebote auf eine Verlängerung der Zuwendung von weiteren 2 Jahren (bis auf insgesamt 60 Monate). Ich gehe davon aus, dass wir die Kriterien erfüllt und dokumentiert haben und somit eine Verlängerung der Finanzierung unserer EUTB-Beratungsstellen in Neubrandenburg und Rostock anstreben können. Mit guter Beratung zum selbstbestimmten Leben beitragen, das ist unser gemeinsames Ziel. Ehrenamtliche in den Vereinen können über vielfältige Angelegenheiten zum Thema Behinderung aufklären sowie informieren und selbstverständlich an unsere proffessionellen Beratungsstellen weiter leiten.
Immer wieder klagen unsere Mitglieder über Probleme bei der Nutzung des ÖPNV, immer öfter werden sie im E-Scooter oder auch im E-Rolli nicht mehr mitgenommen. Neuerdings macht man mit uns das Sicherheitsspielchen! Aus Sicherheitsgründen können leider keine E-Scooter aber auch keine Rollstuhlfahrer*innen mehr mitgenommen werden. Sorry!
Die UN-BRK geht davon aus, dass wir die gleichen Reisemöglichkeiten haben sollen, wie alle Menschen und d.h. auch, unabhängig und ohne fremde Hilfe mit dem Bus fahren zu können. Und wenn dies ohne fremde Hilfe z.B. in Neubrandenburg, wie hier kritisiert wurde, noch nicht geht, muss eben einer helfen (bis 2022 vollständige Barrierefreiheit geschaffen wird) und z.B. die Klapprampe runter machen, dafür sind die Niederflurbusse doch angeschafft und vom Land gefördert worden. Wir werden uns an unsere Stadtvertreter in der Stadt Neubrandenburg und auch an Abgeordnete im Landtag wenden, damit sie diesbezüglich eine Anfrage stellen, wie in der Stadt und im Land der ÖPNV seiner Beförderungspflicht (für Schwerbehinderte) nachkommt und was unternommen wird, um bis 2022 den ÖPNV vollständig barrierefrei anzubieten.
Bilder und Bericht: Peter Braun