Mit Persönlichem Budget zur Inklusion

Von administrator|26. April 2022|Aktuelles aus der Verbandsarbeit|

Zu sehen sind einige Menschen von hinten. Sie sitzen in einem Raum und schauen auf eine Leinwand, an der eine Präsentation gezeigt wird. Der Verein – Rostocker für Inklusion und Soziale Teilhabe e.V. – hat am 25.04.2022 zum Netzwerktreffen der EUTBs geladen. Und gefühlt waren wohl auch alle gekommen. Endlich wieder eine Veranstaltung Face to Face haben sich wohl alle gedacht. Von Lübeck bis Pasewalk, von Ribnitz-Damgarten bis Neubrandenburg waren alle Berater*innen erschienen, um sich auszutauschen und sich insbesondere über das Arbeitgebermodell und der persönlichen Assistenz zu informieren. Uwe Frevert, EUTB Berater des Vereins „Selbstbestimmt Leben in Nordhessen e.V. (SliN)“, war aus Kassel online zugeschaltet. Nach seinem Input zur Thematik gab es einen lebhaften Erfahrungsaustausch.

Mit den Behörden und Ämtern hatte alle ihre Erfahrungen, meist ist es ein schwerer Kampf für Antragsteller*innen ein auskömmliches Persönliches Budget auszuhandeln. Alle waren sich einig, dass die Inanspruchnahme der Leistungsform des (trägerübergreifenden) Persönlichen Budgets weiter zu fördern ist. Um die langen Bearbeitungszeiten zu verkürzen und zur Stärkung der Selbstverantwortung sowie zur Entlastung von bürokratischen Erfordernissen könnte bis zu einer Höhe von beispielsweise 1000,00 € auf den Abschluss einer Zielvereinbarung verzichtet werden.

Wirkungs- und Ergebniskontrollen der Leistungsträger sollten vorrangig mit Blick auf die vereinbarten Ziele stattfinden. Eine (ggf. erfolgte) Deckelung des Budgets darf jedoch nicht den Bedarfsdeckungsgrundsatz aushebeln!

Hintergrund:

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 12. Dezember 2019 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen. Damit wird insbesondere das Landesausführungsgesetz zum SGB IX (AG-SGB IX M-V) erlassen. Der Landesrahmenvertrag wurde am 19. Dezember 2019 per Landesverordnung in Kraft gesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Träger der Eingliederungshilfe die Landkreise und die kreisfreien Städte.

Noch immer streiten Land und Landkreise um die notwendige Personalausstattung und über die Personalkosten. Wegen der nicht auskömmlichen Finanzierung arbeiten Eingliederungsträger und Sozialhilfeträger häufig in Personalunion, das führt aus meiner Sicht wegen des Personalmangels zu mangelnder Fachlichkeit und infolge dessen zu erheblichen ungesetzlichen Bearbeitungszeiten. In einigen Fällen dauert es von der Antragstellung einer Teilhabeleistung bis zu einer Zielvereinbarung und Entscheidung neun Monate.

Die Teilhabeleistungen sollen zu mehr Emanzipation führen! Und der Wunsch wurde deutlich, dass sich die Behörden bei der Umsetzung eines Bundes-Teilhabe-Gesetzes mehr engagieren, um endlich im Land und Landkreisen mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Zu sehen ist ein angeschnittener Schokoladenkuchen mit dem Schriftzug "Bundesteilhabegesetz" und Paragraphenzeichen.Was bekommen wir vom großen Kuchen ab?

„Was auf das Blatt Papier (oder in Gesetzbücher) geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge, den tatsächlichen Machtverhältnissen widerspricht….“

(Ferdinand Lassalle: Über Verfassungswesen, Rede am 16. April 1862).

Angemerkt und Bilder von Peter Braun, Landesvorsitzender