Mitgliedschaft für natürliche Personen
Die Möglichkeit einer Mitgliedschaft besteht über die einzelnen Orts- und Kreisverbände oder als Einzelmitglied. Einzelmitglieder können alle natürlichen Personen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige benötigen zuvor die Einverständniserklärung der bzw. des Erziehungsberechtigten.
Den Mitgliedsantrag finden Sie hier: Mitgliedsantrag – natürliche Person
Mitgliedschaft für juristische Personen
Vereine und Verbände können in Form juristischer Personen als Mitglied aufgenommen werden.
Den Mitgliedsantrag finden Sie hier: Mitgliedsantrag – juristische Person
Bei Interesse schicken Sie den Mitgliedsantrag bitte per Post oder Fax an den ABiMV e.V. unter Berücksichtigung der aktuellen Datenschutzrichtlinien.