Persönliches Budget jetzt Pflichtleistung
Das Trägerübergreifende Persönliche Budget (TPB laut SGB IX / XII ) ist jetzt in aller Munde. Einige glauben, dass sich mit der neuen Leistungsform ab 01.01.2008 alle Probleme mit den Sozial – Leistungsträgern schnell lösen lassen. Dem ist nicht so! Es ist dringend zu Empfehlen, sich vor einer Antragstellung beraten zu lassen.
Der ABiMV sieht die Situation sehr kritisch und bemängelt die schleppende Umsetzung des Sozialgesetzbuches IX durch die zuständigen Leistungsträger und die Landes- und Kommunalbehörden. Es gibt noch viel Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten und eine reibungslose Einführung des TPB in MV, als sogenannte Regelleistung, ab 01.01.2008 ist nicht abgesichert. Es gibt tatsächlich immer noch Mitarbeiter/innen in Behörden, auch bei den örtlichen Sozialhilfeträgern, Krankenkassen, Arbeitsagenturen, u.a. die mit dem TPB nichts anfangen können und noch nichts vom neuen Rechtsanspruch gehört haben. Unter diesen Umständen ist es z.Z. schwierig überhaupt einen kompetente/n Ansprechparter/in bei den Behörden zu finden. Viele Betroffene haben deshalb Angst, überhaupt einen Antrag auf TPB zu stellen. Wir halten es deshalb nach wie vor erforderlich, im Land 3 – 4 Beratungsstellen von Betroffenen für Betroffene zum TPB einzurichten, um eine kompetente Anlaufstelle zum TPB für Antragsteller in den Regionen zu haben. Wir fordern deshalb das Sozialministerium und die Fraktionen im Landtag auf, sich für ein Beratungsprojekt „TPB“ von zunächst 3 Jahren einzusetzen und dafür Mittel in den Doppelhaushalt 2008/9 einzustellen. Leider bisher ohne Erfolg!
Alle die sich zukünftig mit diesem Thema befassen wollen oder müssen, sollten sich die landesweiten Handlungs-Empfehlung zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget ( TPB ) in Mecklenburg-Vorpommern genau durchlesen.
Peter Braun, 11.01.2008