Informationen zum Persönlichen Budget in Neubrandenburg
Am 20.04.2009 war Herr Schad von der Besuchergruppe des Behindertenverbandes Neubrandenburg e. V. eingeladen, um zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget (TPB) Aufklärung zu geben.
Anhand einer Computerpräsentation erläuterte er die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets. Er arbeitete die Vor- und Nachteile des TPB heraus und gab Hinweise zum Verfahrensweg in der Antragstellung.
Als Koordinator der Regionalberatungsstelle Mecklenburgische Seenplatte hat er bisher nicht so gute Erfahrungen im Umgang mit den Leistungsträgern gemacht. So sind z. B. die Krankenkassen noch immer nicht bereit, die Leistungen entsprechend der Gesetzesvorgabe zum TPB zu genehmigen.
In der abschließenden Diskussionsrunde hinterfragten die Mitglieder unter anderem, wann und in welcher Form Leistungen gewährt werden?
Herr Schad wies besonders darauf hin, dass bei Inanspruchnahme des Sozialhilfeträgers für ein Persönliches Budget, die Leistungsgewährung nur bei Bedürftigkeit erfolgt, d.h. das eigene Vermögen darf nicht höher als 2600,00 Euro sein und bei eigenem Einkommen erfolgt unter Umständen eine Anrechnung auf das ermittelte Budget.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass behinderte Menschen den Versuch unterlassen sollten, einen Antrag auf ein TPB zu stellen. Da ein Anspruch auf Sozialleistungen in der Bundesrepublik Deutschland Einzelfallbezogen ermittelt wird, sollten die individuellen Voraussetzungen immer erst geprüft werden. Grundsätzlich soll die Sozialhilfe, dem Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Und dies muss halt ausgelotet werden.
In der Region gibt es bereits positive Ergebnisse aus seiner Beratungspraxis zu verzeichnen.
In diesem Zusammenhang bot Herr Schad individuelle Hilfestellung und Unterstützung bei der Antragstellung zum TPB in der Regionalberatungsstelle an.
Bericht: Anke Schmidt, 22.04.09