Behindertenpolitik auf dem Prüfstand
Unter dem Motto: Behindertenpolitik auf dem Prüfstand –
Eine Gesellschaft für Alle -UN- Behindertenrechtskonvention umsetzen!
fand am 25.04.09 eine gemeinsame Tagung des ABiD e.V. mit dem ABiMV e.V. und der FE- Stiftung Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern, im Crowne Plaza Schwerin statt. Über 50 Gäste waren der Einladung gefolgt, darunter auch eine Delegation aus der Republik Belarus.
Das Recht auf uneingeschränkte Teilhabe ist ein universelles Menschenrecht und gilt natürlich für alle Nationen. Herr Vladimir Potapenko, Präsident der Belarussischen Invaliden Verbände, stellte seinen Verband vor und berichtete über die Situation behinderter Menschen in Belarus. Die Regierung will die UN-Behindertenrechtskonvention und das Fakultativprotokoll im Jahr 2010 unterzeichnen. 2008 hat die Regierung bereits ein Programm für „Barrierefreiheit“ aufgestellt und einige Erfolge werden bereits sichtbar.
Politische Entscheidungen auf Bundes-, Länder- oder Kommunalebene, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich zukünftig an den Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention messen lassen, dies hob Herr Prof. Dr. Felix Welti in seinem Vortrag hervor. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates ein „Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ beschlossen, damit ist das Gesetz für alle Bundesländer bindend. Er ermutigte die Anwesenden ausdrücklich, zur Durchsetzung eventueller Leistungsansprüche oder zur Vermeidung von Diskriminierungen den Rechtsweg zu beschreiten. Die Verbände forderte er auf, den Rückenwind der UN-Behindertenrechtskonvention zu nutzen und die Politik und den Gesetzgeber zum Handeln zu zwingen. Besonders sieht er im § 13 SGB XII Änderungsbedarf!
Aus der Sicht der Betroffen haben Christian Schad und Herr Andreas Franke über ihre Erfahrungen mit den Behörden bei der Organisation eines Selbstbestimmten Lebens in der eigenen Wohnung berichtet und auch darüber, dass der Rechtsweg durch die gerichtlichen Instanzen sehr schwierig und lang ist.
Deutschland setze sich auf der Grundlage seiner innerstaatlichen Gesetzgebung von Anfang an für die Erarbeitung eines modernen Menschenrechtsübereinkommens für Menschen mit Behinderungen ein und die deutschen Behindertenverbände gehörten zu den Schrittmachern des Projektes innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Nun kommt es darauf an, dass wir auch in der Umsetzung der UN- Behindertenrechts-konvention Schrittmacherdienste leisten und an der Konkretisierung und Spezifizierung der UN- Konvention arbeiten und damit den Paradigmenwechsel von der Fürsorge hin zur Teilhabe, in der Bundesrepublik endlich schaffen, stellte Herr Dr. Stefan Heinik in seinem Einführungsreferat fest. Deshalb fordern die Verbände die Bundesregierung auf, nicht alles beim Alten zu lassen und einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention zu erstellen.
Unter der Tagung „Behindertenpolitik auf dem Prüfstand – Wohnen wo, wie und mit wem wir wollen“ hatte sich Frau Prof. Dr. Bethke etwas mehr versprochen. Sie dachte, heute über die tatsächliche Wohnsituation und die Wohnansprüche behinderter Menschen zu hören. In der Hochschule Neubrandenburg beschäftigte sie sich als Pflegewissenschaftlerin mit der Ambulanten Pflege und ihre Studenten untersuchen gegenwärtig geeignete Wohnformen.
Bericht: Peter Braun, 26.04.09