KSV muss Rechtsauffassung zum Persönlichen Budget revidieren!
In unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wurde im Berichtsjahr 2008 ( 14. Bericht des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern ) kontrovers diskutiert, ob Eltern behinderter Kinder überhaupt Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets beanspruchen können. Einige Kommunen vertraten die Auffassung, dass Kinder als Leistungsberechtigte nicht regiefähig seien und somit nicht in Eigenverantwortung handeln könnten und deshalb die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets nicht vorlägen. In dieser Auffassung wurden sie durch den Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV M-V), der zugleich Widerspruchsbehörde über Anträge auf das Persönliche Budget ist, bestärkt.
Bernd Schubert, der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat nicht locker gelassen und eine grundsätzliche Klärung im Sinne der Betroffen erreicht.
Peter Braun, 04.06.09