Praxisbeispiel in der Hochschule zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget
Am 17.11.09 berichtete Herr Schad aus seiner Beratungstätigkeit vor den Studenten des dritten Semesters Bachelor Gesundheitswissenschaften im Wahlpflichtfach „Recht der Rehabilitation und Prävention“, welche Probleme bei der Antragstellung zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget in der Praxis noch immer bestehen.
Nach fast einem Jahr ist Herr Schad nunmehr zum zweiten Mal an der Hochschule Neubrandenburg als Gastreferent. Von der guten Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Verband profitieren beide Seiten. Erst unlängst am 9. Oktober hatte Herr Prof. Welti auf unserem 6. Forum zum TPB einen viel beachteten Vortrag gehalten.
Zu Beginn seiner Ausführungen ging Herr Schad auf die seit dem 01.01.2008 gültige Gesetzgebung ein. Danach schilderte er mittels einer anschaulichen Präsentation den komplizierten und bürokratischen Weg eines Antragstellers durch die Behörden.
Schwerpunkt des Referates war ein Praxisbeispiel bei der Beantragung und Umsetzung des Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets. Unfassbar war für die Studenten, dass die Ämter und Behörden das Antragsverfahren nicht fristgerecht bearbeiteten und den Vorgang unnötig hinauszögerten.
Obwohl der Budgetnehmer den Ämtern eine umfassende Zuarbeit seiner Bedarfe zur Verfügung stellte, wurde durch das zuständige Amt (Beauftragter) nicht das erforderliche Maß an Sorgfalt und Fingerspitzengefühl erbracht, um den Antrag zeit- und ordnungsgemäß abzuarbeiten.
In der anschließenden Diskussion wurde insbesondere die unterschiedliche Herangehensweise bei der Bedarfs- und Kostenermittlung hinterfragt. Denn dieses Verfahren konnte in dieser Instanz nicht entgültig zu Ende geführt werden, so dass sich der Budgetnehmer gezwungen sieht Rechtsbeistand einzufordern.
Die Studenten zeigten großes Interesse an diesem Vortrag, bedankten sich für die sehr gute Aufarbeitung und Vermittlung dieses Themas und sind sehr gespannt auf den Ausgang dieses Rechtsstreites.
Peter Braun, 27.11.09