Deutsch-ukrainische Zusammenarbeit für 2013 vereinbart!
Am 19.12.2012 haben Sergij Chumak und Peter Braun im Kurhotel Waren-Müritz mit der Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages einen ersten Schritt zur Zusammenarbeit des ABiMV und des Ukrainischen Behindertenverbandes Oblast Poltawa im nächsten Jahr gelegt.
In einer globalisierten Welt kann man gesellschaftliche Prozesse nicht isoliert betrachten! Auch wenn es in den Orts- und Kreisverbänden viele Probleme zu lösen gibt und die Vereinsarbeit vor Ort die ganze Kraft bindet, will der Landesverband im nächsten Jahr über die eigenen Grenzen schauen und internationale Kontakte knüpfen.
Immer deutlicher ist zu erkennen, wie wichtig es ist, sich auch international mit den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention auseinanderzusetzen, denn dies bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit, eigene Schwächen und Vorurteile, aber auch andere Kulturen, Denkansätze und Entwicklungen kennen zu lernen.
Bei der Kontaktaufnahme und Projektentwicklung hoffen wir auf die finanzielle Unterstützung der „Aktion Mensch“.
Der Allgemeine Behindertenverband in Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Behindertenverband des Oblast Poltawa wollen über eine Kooperationsvereinbarung den Austausch von Erfahrungen und das Studium Technischer-, Medizinischer- und Assistenzsysteme ermöglichen. Die Stärkung und Vernetzung bestehender und der Aufbau neuer Beratungsangebote und Hilfesysteme auf dem Gebiet Poltawa / Ukraine und in der Region Mecklenburgische Seenplatte / Mecklenburg-Vorpommern soll in den nächsten Jahren voran gebracht werden. Dabei wollen wir zu den regionalen Behindertenverbänden / Kreisverbänden Kontakte knüpfen, um die Lebensbedingungen in den Gemeinden vor Ort kennen zu lernen sowie den Austausch vorbildlicher Praktiken insbesondere bei der Enthospitalisierung und beim eigenständigen Wohnen unterstützen. Dabei steht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf lokaler/kommunaler Ebene im Focus unserer Bemühungen. Im Mittelpunkt stehen die unabhängige Lebensführung Artikel 19, die Persönliche Mobilität Artikel 20 und die Zugänglichkeit / Barrierefreiheit Artikel 9 sowie Artikel 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch.
Peter Braun, am 19.12.2012