Den Opfern des Faschismus in Neustrelitz gedacht
Am Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus haben der Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes in Mecklenburg und Vorpommern e.V. und Mitglieder des Stargarder Behindertenverbandes e.V. sowie zahlreiche andere Verbände und Organisationen aus ganz Mecklenburg und Vorpommern heute, am 27. Januar am Mahnmal in Neustrelitz Kränze und Gebinde nieder gelegt.
Am Nationalen Gedenktag wollen wir insbesondere an die Opfer erinnern und trauern, die alleine wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung in der NS-Zeit von ihren Ärzten aussortiert, zwangssterilisiert oder gar getötet wurden.
Angesichts des Holocaust gibt es einen weltweiten ethischen Konsens, jenseits aller Weltanschauungen und Religionen wird die Auffassung von der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens und seiner Würde als ein unantastbares Recht vertreten.
Die von der UNO repräsentierte Staatengemeinschaft hat im Jahr 1948 klar und deutlich das Menschenrecht auf Leben, Würde und Freiheit als unveräußerlichen und unverhandelbaren Grundanspruch aller Menschen deklariert! „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ (so der erste Satz des ersten Artikels der Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948). Angesicht der Menschrechtsverletzungen und der Kriegsgreul des deutschen Faschismus wurde dieses Grundrecht in das Grundgesetz der BRD am 23.
Mai 1949 im Artikel 1 festgeschrieben:„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, dies ist das unantastbare Fundament unseres demokratischen Rechtsstaates BRD.
Anlässlich dieses Tages fordern wir die Politik und Öffentlichkeit auf, Behindertenfeindlichkeit und Stigmatisierung in der Bundesrepublik zu überwinden und sich für ein Klima von Toleranz und Akzeptanz einzusetzen.
Text und Bild Peter Braun, 27.01.2014