Ehrenamtler/innen stellen sich Beratungsstandards
Heute, am 15. November, fand unser 13. Forum zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget in Neubrandenburg statt.
Unsere langjährigen ehrenamtlichen Berater/innen in den Regionen, in den Orts- und Kreisverbänden wurden heute an Hand Trägerübergreifender Beratungsstandards geschult und sensibilisiert, um kompetent und souverän mit den Anfragen der Ratsuchenden Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen umgehen zu können. Nicht nur die Qualität von Beratung, sondern auch der Zugang zu niedrigschwelligen Beratungsangeboten trägt zur Erhöhung der Akzeptanz unserer Beratung bei. Felix Tautz, Rechtsanwalt aus Potsdam, führte in die Thematik ein und anschließend konnten Fragen gestellt werden. Davon machten die 17 Teilnehmer/innen am 13. Forum des ABiMV regen Gebrauch.
Was ist der Unterschied von Aufklärung, Auskunft und Beratung? Gibt es eine Beratungspflicht der Sozialleistungsträger? Was ist ein Herstellungsanspruch? und andere Fragen waren von Interesse. Herr Schad berichtete über die guten Erfahrungen die er in den letzten 6 Jahren als Berater / Koordinator in der Regionalberatungsstelle gemacht hat. Häufig ist es immer noch sehr schwierig ein angemessenes Persönliches Budget bei den Leistungsträgern durchzusetzen. Trotzdem ist er immer wieder motiviert sich einzusetzen, denn durch unsere unabhängig und von Betroffenen organisierte und angebotene Beratung konnten und können wir viele Menschen erreichen und ihnen auch helfen, zu einem Persönlichen Budget zu gelangen.
Wir sehen den Landkreis MSE und das Land in der Pflicht die Beratungsangebote zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget finanziell so auszustatten, damit wir die Beratung auch im nächsten Jahr in Neubrandenburg anbieten können.
Außerdem denken wir, dass es gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 19 und 26 sowie 29 an der Zeit ist, im gesamten Land unabhängige Beratungsangebote zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget aufzubauen.
Text: Peter Braun, am 15.11.2014