16. Forum – Trägerübergreifendes Persönliches Budget in Neubrandenburg
Am Freitag, dem 29. September hat der Landesverband nunmehr bereits das 16. Forum zum Persönlichen Budget in Neubrandenburg organisiert. Obwohl wir die Veranstaltung auf einen Arbeitstag verschoben hatten, konnten wir trotzdem keine/n Referentin aus dem Sozialministerium und aus dem Sozialamt des Landkreises gewinnen. Das ist wohl auch ein Ausdruck der schwierigen Situation in den Behörden bei der gegenwärtigen Umsetzung des BTHG in Landesrecht und bei der einheitlichen Rechtsanwendung bei den örtlichen Sozialhilfeträgern.
Wir haben ja schon im Gesetzgebungsverfahren bemängelt, dass das Gesetz viel zu viel Regelungsbedarf für die Länder und zudem einen langen Übergangszeitraum für landesgesetzliche Regelungen enthält. Wenn schon die Behörde mit der Ausgestaltung des Gesetzes Probleme hat, wird es für die Betroffenen bei der Antragstellung nicht einfacher z.B. ein auskömmliches Persönliches Budget zu verhandeln.
Deshalb will der Landesverband auch seine Regionalberatungsstelle weiter stabilisieren und ausbauen. Leider haben sich unsere Hoffnungen nicht erfüllt, mit § 32 BTHG unsere Regionalberatungsstelle, die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, auf solide finanzielle Füße stellen zu können.
Denn mit der Richtlinie ist, „Eine „Fortführung“ bestehender aus Landesmitteln geförderter Projekte allein schon vor dem Hintergrund der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern nicht möglich. Dies gilt auch, wenn die vom Land geförderten Beratungsangebote nur befristet sind“.
Es ist wie immer mit einer neuen Gesetzgebung, auf die Ausführungsbestimmungen kommt es letztlich an und die wurden von der Administration so definiert, dass das eigentliche Anliegen der AG Bundesteilhabegesetz, die Beratungsangebote der Behindertenverbände zu stabilisieren sowie die Beratungsmethode des „Peer Counselings“ auszubauen, um die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen zu stärken, ausgebremst wird. So bleibt uns nichts anderes übrig als unsere Regionalberatungsstelle nunmehr schon im 10. Jahr über verschiedene „Töpfe“ weiter zu finanzieren. Dass die Regionalberatungsstelle wichtige Unterstützung und Impulse im Antragsverfahren zum Persönlichen Budget geben kann,
hat Herr Schad berichtet. Der Vorsitzende zeigte in seinem Vortrag auf, welche falschen Weichen im BTHG gestellt wurden und welche Auswirkungen dies dann auf die Teilhabe-Chancen von Menschen mit Behinderungen haben wird.
Unter schwierigen Bedingungen hat Günther Bischof sein Leben mit persönlicher Assistent abgesichert, allein das ist schon eine große Leistung, 25 Jahre in Selbstbestimmung und Würde in der eigenen Wohnung zu leben. Damit war Günther im Jahr 1992 überhaupt der erste Empfänger von Sozialleistungen für eine persönliche Assistenz in MV, wie er berichtete. Das war für uns ein Grund zum Feiern, denn selbstbestimmt Leben mit Persönlichem Budget ist für Menschen mit Behinderungen noch immer nicht selbstverständlich.
Da das Wetter sich auch noch von der besten Seite zeigte, konnten wir unsere Gespräche in gemütlicher Runde am Grill fortführen und dabei Kraft, Mut und Zuversicht gewinnen, denn unser Ziel bleibt es, Jedem ein Leben zu ermöglichen in Selbstbestimmung und Würde.
Text Peter Braun, 29.09.2017