Große Beteiligung am Verbandsrat in Sembzin
Am 14. Oktober kamen aus unseren Mitgliedsorganisationen 27 aktive Mitglieder zum Verbandsrat nach Sembzin.
Am Vormittag ab 10:0 Uhr haben wir aus der Vereinsarbeit berichtet und uns zu aktuellen Themen ausgetauscht. Im Mittelpunkt standen dabei die Planungen für das Jahr 2018 und die landesgesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes durch das Land. Kritisiert wurde die Ausführungsbestimmung zur Ergänzenden Unabhängigen Teilhabe-Beratung. Unsere Hoffnungen haben sich nicht erfüllt, dass der Landesverband gemäß § 32 BTHG seine Beratungsstellen sichern und ausbauen könne.
Am Nachmittag hat uns die Rechtsanwältin, Mirjam Steinsiek, zum Thema:
Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen – eingeführt und erklärt, welche Möglichkeiten Berater, Ehrenamtliche Berater/innen haben und was entsprechend des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beachten ist, um bei der Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen zu helfen und zu begleiten und wann dringend professionelle Rechtsberatung und Rechtsvertretung in Anspruch genommen werden sollte. Im Anschluss gab es eine rege Diskussion mit wichtigen Hinweisen für unsere Beratungstätigkeit.
Bericht: P. Braun, am 14.10.2017