Fortbildung zum Sozialgesetzbuch
Am 26.09. nahmen unsere beiden Berater*innen an einem Seminar der „Akademie Recht“ in Berlin teil.
Zum Jahresbeginn 2018 ist der dritte Umsetzungsschritt des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vollzogen worden. Im überarbeiteten Teil 1 des SGB IX sind damit eine Vielzahl von Verfahrensregelungen für das Sozialverfahren der Rehabilitationsträger verändert und gleichzeitig sind in das SGB XII spezielle Verfahrensregelungen, wie das Gesamtplanverfahren aufgenommen worden. Alle diese Regelungen sind nicht nur für die Eingliederungsträger sondern auch für die Antragsteller und für uns als Berater*innen sehr wichtig.
Das Hauptthema der Fortbildungsveranstaltung befasste sich mit den Verfahrensregelungen zum SGB IX und den bevorstehenden Änderungen zur Übernahme der Eingliederungshilfe vom SGB XII als neuer Teil 2 im SGB IX im Jahr 2020.
Rund 25 Teilnehmer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin besuchten das Seminar, welches von einer Fachanwältin für Sozial- und Familienrecht geleitet wurde.
Etliche Teilnehmer*innen kamen ebenfalls aus der vielfältigen Beratungslandschaft für Menschen mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen, sodass an praxisnahen Beispielen die eine oder andere rechtliche Grundlage intensiv diskutiert werden konnte.
Zur Nachbereitung erhielten alle Teilnehmer*innen umfangreiche Seminarunterlagen, die ein weiteres Selbststudium ermöglichen.
Bereits seit 10 Jahren ist die Regionalberatungsstelle zum Persönlichen Budget eine wichtige Stelle für Ratsuchende, um ihre Rechtsansprüche durchsetzen zu können. Ergänzt wird das Beratungsangebot des ABiMV seit April 2018 durch die EUTB – die ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung. Die Anzahl der Ratsuchenden beim ABiMV zeigt deutlich, wie hoch der Bedarf an kompetenter Beratung ist, sodass wir denken, mit der Fortbildung und dem Selbststudium, uns auf die Änderungen in der Eingliederungshilfe einstellen und in der Beratung kompetente Auskünfte geben zu können.
Bericht & Foto: ABiMV