Inklusive Bildung in M-V – wird ausgebremst!
Das Recht auf inklusive Bildung gemäß § 24 UN- Behindertenrechtskonvention wird seit vielen Jahren kontrovers, in Mecklenburg-Vorpommern, diskutiert. Die Wünsche nach bestmöglicher Bildung auf Seiten der Eltern, die besonderen schulischen Bedarfe der Kinder und die Herausforderungen inklusiven Unterrichts auf Seiten der Lehrkräfte sollen berücksichtigt werden und gleichzeitig in das „System Regelschule“ hinein passen.
Um das Bewusstsein für die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen zu stärken organsiert das Institut für Qualitätsentwicklung vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V eine umfassende Weiterbildung für Lehrer*innen von Regelschulen. In verschiedenen Modulen sollen die fachliche inklusive Unterrichtsentwicklung und rechtliche Grundlagen für den inklusiven Unterricht vermittelt werden. Dabei wirkten Frau Ludwig und Frau Glasow von unserem Mitgliedsverein „Rostocker für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe“ sowie Frau Schmalenberg von unserer EUTB in Neubrandenburg beim Modul: UN-BRK mit.
An insgesamt sechs Terminen in vier verschiedenen Städten referierten Sie über Grundlagen zur UN-BRK, Perspektiven des Behinderungsbegriffes, Unterstützungsmöglichkeiten für Schüler*innen mit Behinderungen und verwiesen auf die vielfältige Netzwerk- und Beratungslandschaft für Menschen mit Behinderungen und den neuen Per-Beratungsangeboten in unseren Ergänzenden Unabhängigen Beratungsstellen (EUTB) in Neubrandenburg und Rostock hin, die natürlich auch von Schüler/innen und Eltern in Anspruch genommen werden können. Auch die eigenen biographischen Erfahrungen zu den Konzepten der Sonder- und Regelschule waren von Bedeutung, sodass die Lehrkräfte aus erster Hand erfahren konnten, wie sich das Sonderschulsystemen auf den eigenen Lebensweg auswirkt und welche Chancen sich durch eine inklusive Schule für den Einzelnen eröffnet. Deutlich wurde bei der überwiegenden Anzahl der Lehrkräfte, dass diese prinzipiell offen einem inklusiven Schulkonzept gegenüberstehen, sich aber selbst überfordert und wenig unterstützt fühlen. Die derzeitigen finanziellen und personellen Ressourcen, die zur Verfügung gestellt werden, reichen bei Weitem nicht aus, um inklusiver Bildung eine Qualität zu verleihen, die allen Ansprüchen gerecht wird. Und an dieser Gemengenlage wird sich nach dem gestern durchgepaukten Schulgesetz der SPD/CDU Koalition, bis ins Jahr 2028 dann auch nichts ändern. Im Gegenteil, weicht die Landesregierung die Inklusion immer weiter auf und die Exklusion von Schüler*innen in Förderschulen bleibt uns in Mecklenburg-Vorpommern weiter erhalten!
Peter Braun, Neubrandenburg, 14.11.2019