Für ein gerechtes Entlastungsbudget in der Pflege!
Die meisten Menschen mit Pflegebedarf werden in ihrem häuslichen Umfeld von pflegenden Angehörigen unterstützt. Damit sind die Familien die größte „Pflegestation“. Alleine in Mecklenburg-Vorpommern gibt es z.Z. ingesamt 90000 Pflegebedürftige, davon werden etwa 68000 zu Hause in der eigenen Häuslichkeit gepflegt und versorgt. Dafür stellt die Pflegekasse, neben dem Pflegegeld, auch Leistungen zur Verfügung, die die pflegenden Angehörigen zeitweise entlasten sollen, z.B. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege oder nach § 45b SGB XI, die niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen, besser bekannt als 125,- Euro Leistung. Alle Pflegebedürftigen, egal ob sie Pflegegrad 1 oder 5 haben, erhalten hinsichtlich der Entlastungsleistungen den gleichen Betrag (nur das Pflegegeld wird abgestuft). Die Petition „Schluss mit dem Gießkannenprinzip“ fordert vom Bundesministerium für Gesundheit, dass die Entlastungsleistungen bedarfsgerecht entsprechend des Pflegegrades angepasst werden sollten, damit die häusliche Pflege weiter gestärkt sowie die pflegenden Angehörigen, bei der Versorgung von Schwerstpflegebedürftigen, noch besser unterstützt werden können. Alle die das Anliegen unterstützen wollen bitte ich um tatkräftige Verbreitung und Mitzeichnung der Petition. gez. Peter Braun, am 22.01.2020
unter folgendem Link: https://www.openpetition.de/petition/online/schluss-mit-dem-giesskannenprinzip-fuer-ein-gerechtes-entlastungsbudget