Techniker Krankenkasse demontiert die Intensivpflege!
Die Techiker Krankenkasse (TKK) kürzt 2020 die Pauschal-Kosten für Budgetberatung und -begleitung. Seit 2008 gibt es für Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget.
Viele Budgetnehmer*innen nutzen es inzwischen auch trägerübergreifend, um selbstbestimmt ihr Leben und den damit notwendigen Assistenzbedarf zu organisieren.
Mittlerweile sind die Grundlagen für das Persönliche Budget im §29 SGB IX festgeschrieben, dort heißt es in Absatz 2 „[…] Persönliche Budgets werden auf der Grundlage der nach Kapitel 4 getroffenen Feststellungen so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten, die ohne das Persönliche Budget zu erbringen sind. § 35a des Elften Buches bleibt unberührt.“
Explizit erwähnt werden ebenfalls die Beratung und Unterstützung für die Budgetnehmer*innen, um das Persönliche Budget erfolgreich nutzen zu können. Doch immer wieder erfolgen seitens Kostenträgern unverhältnismäßige Kürzungen oder eine vollständige Ablehnung der Budgetbegleitung.
So auch im aktuellen Fall des Anbieters „Ostsee Intensivpflege GmbH“, welche als Beratungs- und Koordinationsstelle für Budgetnehmer*innen im Arbeitgebermodell im Hintergrund bürokratische Aufgaben übernimmt und dafür eine Geldleistung bekommt. Die Techniker Krankenkasse reduziert aktuell die kalkulierte Pauschale für administrative Aufgaben um 80%, obwohl der §29 Abs. 2 SGB IX diese Kosten als budgetfähig festschreibt.
Damit bringt die Techniker Krankenkasse nicht nur ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Misere, sondern gefährdet mit ihrem Handeln das eigenständige Leben von Menschen mit großen Assistenz-, Unterstützungs- und Pflegebedarf, die zur Aufrechterhaltung ihrer Assistenzteams mit der „Ostsee Intensivpflege GmbH“ zusammenarbeiten. Hinsichtlich der Diskussionen um das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) und den damit offenen Angriffen auf die Selbstbestimmung von Menschen mit hohem (Intensiv)Pflegebedarf, erscheinen diese Entscheidungen als ein weiterer Versuch die 1:1 Assistenz einzukürzen und somit Menschen gegen ihren Willen in stationäre Wohnkonzepte zu zwingen. In diesen ist die individuelle Versorgung zum Teil lebensgefährlich, dies wird doch gerade jetzt in der Corona-Pandemie deutlich! Trotz einer absoluten Isolation erkrankten und starben Patienten und Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen an COVID-19 überproportional. Es hat sich gezeigt, am sichersten sind Risikogruppen zu Hause, in der eigenen Häuslichkeit!!! Das müsste inzwischen dem Gesundheitsminister auch aufgefallen sein, insofern fordern wir Herrn Spahn auf, umzusteuern und mit dem IPReG-Gesetz, die Häusliche Intensivpflege intensiv zu stärken.
Vorab spart die TKK schon mal bei den Schwächsten in der Gesellschaft ein und kürzt die Budgetleistungen und macht die Ambulante (Intensiv-) Pflege damit kaputt. Eine der größten Krankenkasse gibt damit den Startschuss zur Demontage der Ambulanten Intensivpflege. Alle Versicherten, besonders die Mitglieder in der TKK, sollten sich mit uns zusammen, dagegen wehren, denn jeder könnte betroffen sein!
Peter Braun, Landesvorsitzender, Mai 2019
Lesen Sie hier weiter: Anschreiben der Ostsee Intensivpflege GmbH