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München (kobinet) Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber*innen wird verdoppelt!
Soeben verkündete der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass die Ausgleichsabgabe für diejenigen Arbeitgeberinnen, die ihrer Beschäftigungspflicht Menschen mit Behinderung einzustellen nicht nachkommen, verdoppelt wird.
Dies gab Heil auf der Welttagskonferenz des Deutschen Behindertenrates in seinem Grußwort bekannt.
Bisher war die Ausgleichsabgabe so gestaffelt:
Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt bisher je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz: 125 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als 5 Prozent. 220 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent. 320 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent.