Regionalberatungsstelle wird matt gesetzt
Sehr geehrte Mitglieder und Freunde,
ein kleiner Virus mit dem Namen „Corona“ und eine Sozialministerin mit dem Namen, Drese, setzt uns matt!
Um den besonderen Risiken (auch einer Pandemie) zu begegnen, denen behinderte Menschen seit anderthalb Jahren ausgesetzt waren und auch heute noch sind, benennt die UN-BRK besondere Bedingungen, die geschaffen werden müssen, um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten. Für das Menschenrecht auf selbstbestimmte Lebensführung aus Artikel 19 UN-BRK formuliert die Konvention zum Beispiel die Notwendigkeit, Unterstützungsstrukturen und Beratungsangebote aufrecht zu erhalten!
Durch das Wohlfahrtsfinanzierungsgesetz hat es die Sozialministerin Frau Drese stattdessen geschafft, dass wir unsere unabhängige Regionalberatungsstelle zum 01.01.2022 schließen müssen. Nach 13 Jahren prekärer Finanzierung haben wir nicht mehr die Kraft und das Geld unter den Bedingungen des Wohlfahrtsfinanzierungsgesetztes weiter zu machen. Land und Landkreise sind sich bisher überhaupt noch nicht einig wer und in welcher Höhe die Finanzierung unserer Regionalberatungsstelle übernimmt.
Es wurden Transparenzrichtlinien erlassen, die für uns kein Problem sind, wenn aber die Finanzen nicht stehen, ist es echt schwierig, unsere niedrigschwelligen Beratungsangebote im Landesverband weiter aufrecht zu erhalten. Meine Sorge hat sich bestätigt, dass unsere niedrigschwellige Regionalberatungsstelle, die Kommunalisierung der Beratung nicht überleben wird! Deshalb habe ich unseren Antrag „Behindertenberatung“ für 2022 zurückgezogen und habe deshalb den Mitarbeitern zum nächstmöglichen Termin gekündigt! Ich hoffe, dass wenigstens die jetzt frei werdenden Landesmittel von 46,5 T€ anderen landkreisübergreifenden Beratungsangeboten zu Gute kommen werden!
Zudem, bei der sogenannten – Ambulanten Maßnahme für Menschen mit Behinderungen – passt die vom Land aufgelegte Maßnahme eigentlich zu unserem Leitbild „Für Selbstbestimmung und Würde“ hervorragend. Aber durch die immer weiter verschärften Bewilligungsvoraussetzungen und Einschränkungen durch das LAGUS, ist diese Maßnahme jetzt nicht mehr passend! Genauso, wie bei der Maßnahme „Ehrenamt“, dürfen wir z.B. noch nicht Mal Fahrtkosten für Ehrenamtler*Innen abrechnen. Wir haben deshalb im Landesvorstand beschlossen uns aus diesen Zwängen zu befreien und andere Mittel für unsere Projekte einzuwerben, wie zum Beispiel bei der ARGE-Selbsthilfe, der Ehrenamtsstiftung oder auch bei der Aktion Mensch!
Besonders, wollen wir uns in diesem Jahr, um den Erhalt und den Ausbau der EUTB über das Jahr 2023 hinaus bewerben, um damit die Teilhabeberatung am Standort Neubrandenburg für die nächsten Jahre abzusichern.
Trotzt der schwierigen Lage bleibe ich für das Jahr 2022 optimistisch und wünsche Ihnen, dass Sie Ihre Selbstbestimmung und Würde erhalten können.
Peter Braun, Landesvorsitzender
Januar 2022