Inklusive Bildung in M-V – wird ausgebremst!
Das Recht auf inklusive Bildung gemäß § 24 UN- Behindertenrechtskonvention wird seit vielen Jahren kontrovers, in Mecklenburg-Vorpommern, diskutiert. Die Wünsche nach bestmöglicher Bildung auf Seiten der Eltern, die besonderen schulischen Bedarfe der Kinder und die Herausforderungen inklusiven Unterrichts auf Seiten der Lehrkräfte sollen berücksichtigt werden und gleichzeitig in das „System Regelschule“ hinein passen. Um das Bewusstsein für die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen zu stärken organsiert das Institut für Qualitätsentwicklung