Bundesteilhabegesetz wird in Landesrecht überführt!
Die Bundesregierung hat die hochgesteckten Erwartungen der Behindertenverbände, an das hier in Landesrecht umzusetzende Bundesteilhabegesetz, nicht erfüllt. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber unsere Forderungen nach einem bundeseinheitlichen Verfahren zur Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung nicht umgesetzt und stattdessen den Ländern erheblichen Aus-Gestaltungsspielraum überlassen. Ein mit wesentlichen Mängeln behaftetes Bundesteilhabegesetz in Landesrecht umzusetzen erfordert erhebliche Anstrengungen des Landegesetzgebers, damit umfassende Selbstbestimmung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Land gesichert werden kann. Das