Selbstbestimmt Leben im internationalen Vergleich
Am 15. April 10 waren Vertreter/innen von Behindertenverbänden aus Kasachstan und aus Belarus zu Gast beim Allgemeinen Behindertenverband in Mecklenburg-Vorpommern e.V. Im Mittelpunkt unseres Erfahrungsaustausches stand die UN- Behindertenrechtskonvention und besonders der Artikel 19 „Unabhängige Lebensführung“. Auf dem Besuchsprogramm stand die Regionalberatungsstelle zum Trägerübergreifenden Persönlichem Budget in Neubrandenburg. Herr Schad stellte die nationalen Regelungen und das Sozialgesetzbuch IX vor. In Deutschland besteht seit 2002 ein einklagbares Recht auf gesellschaftliche Teilhabeleistungen