UN-Behindertenkonvention stärkt unsere Rechte
Die im Dezember 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedete UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärkt die Menschenrechte von Personen mit Behinderungen. Darüber hinaus hat die Konvention gesamtgesellschaftliche Bedeutung, weil sie deutlich macht, dass die Anerkennung von Behinderung als Bestandteil menschlichens Lebens und Zusammenlebens zur Humanisierung der Gesellschaft beiträgt. Ausdrücklich problemorientiert ist bereits die Definition von Behinderung in der Präambel. Das „Defizit“ wird nicht mehr in den Menschen