Keine Einschränkung für die Verhinderungspflege!
Im Zuge der Pflegereform 2021 fordert Gesundheitsminister Spahn einen veränderten Einsatz der Verhinderungspflege. Zukünftig soll ein Teil der Verhinderungspflege nur noch für eine längere Verhinderung der Pflegeperson nutzbar sein, nicht mehr für die die stundenweise Verhinderung. Aber gerade diese stundenweise Nutzung ist für viele pflegende Angehörige essentiell, um den Alltag flexibel zu gestalten und abzusichern. Eine Einschränkung der Flexibilität der Verhinderungspflege wäre fatal und würde das Selbstbestimmungsrecht noch weiter einschränken!