Ambulant vor Stationär – Im Prinzip ja – aber?
Mit der UN- Behindertenrechtskonvention werden alle staatlichen Organe gemäß Artikel 4 dazu verpflichtet, „die Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.“ Die politischen Entscheidungen und alle Rechtsakte, die unmittelbar und mittelbar die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, müssen sich nunmehr an dieser Forderung messen lassen. Dies gilt ganz besonders für die Sozialgesetzgebung. Seit der Einführung der