Selbstbestimmt Leben im internationalen Vergleich
Am 15. April 10 waren Vertreter/innen von Behindertenverbänden aus Kasachstan und aus Belarus zu Gast beim Allgemeinen Behindertenverband in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Im Mittelpunkt unseres Erfahrungsaustausches stand die UN- Behindertenrechtskonvention und besonders der Artikel 19 „Unabhängige Lebensführung“.
Auf dem Besuchsprogramm stand die Regionalberatungsstelle zum Trägerübergreifenden Persönlichem Budget in Neubrandenburg. Herr Schad stellte die nationalen Regelungen und das Sozialgesetzbuch IX vor. In Deutschland besteht seit 2002 ein einklagbares Recht auf gesellschaftliche Teilhabeleistungen in Form eines „Persönlichen Budget“. Weil dies nicht ganz einfach durch zu setzen ist, hilft unsere Regionalberatungsstelle bei der Antragstellung und im Behördengang.
Unsere Gäste waren beeindruckt, wie sich der Landesverband für seine Mitglieder einsetzt, um ihnen eine „Unabhängige Lebensführung“ gemäß Artikel 19 der Konvention zu ermöglichen. Das barrierefreie Wohnhaus am Badeweg 3 in Neubrandenburg wurde besichtigt und fand großes Interesse.
Dass Wohnen mit persönlicher Assistenz und die unabhängige Lebensführung trotz schwerer Handicaps in einem barrierefreien Wohnumfeld möglich ist, hat unsere Gäste besonders stark beeindruckt. Gern würden sie weiter mit uns in Kontakt bleiben und uns zu einem Gegenbesuch einladen.
Christian Schad, Regionalberater 15.04.10