Verbandsrat in Sembzin
Der Landesverband hatte am 13. Oktober zum Verbandsrat nach Sembzin eingeladen. 37 Mitglieder aus dem ganzen Land, von Ueckermünde bis Schwerin und von Stralsund bis Röbel, nahmen daran teil. Die gute Beteiligung zeigt, dass der Gedankenaustausch und die Diskussionen allen wichtig ist.
Unsere Interessenvertretung im Land abzusichern fällt uns immer schwerer, häufig werden Entscheidungen getroffen ohne uns einzubeziehen oder uns zu fragen. Wir sind gegen die Benennung des Integrationsförderrates als maßgeblicher Interessenvertreter für Menschen mit Behinderungen im Land M-V.
Deshalb wird der Landesvorstand beauftragt die vorliegende Petition zu überarbeiten.
Wir waren uns alle einig, dass „Nichts ohne uns über uns“ –entschieden werden darf und dass unsere Interessenvertretung auch finanziell unterstützt werden muss. Für eine kontinuierliche
Ehrenamtsarbeit fordern wir seit langem eine bessere Förderung der Vereine.
Davon sind wir seit der Missbrauch-Debatte in den Wohlfahrtsverbänden, jetzt meilenweit entfernt. Zur Förderung der Ehrenamtlichen Arbeit gab es beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGUS) am 28. August eine Gesprächsrunde. Hier gab es Hinweise zu den neuen geplanten Förderrichtlinien zur Projekt-Förderung „Ehrenamt“. Es wird demnach weitere Einschränkungen bei der Antragstellung und eine strengere Kontrolle bei der Mittelverwendung geben. Generell müssen selbst die Selbsthilfevereine ganz strikt darauf achten, dass die ehrenamtliche Vorstands- und Gremienarbeit nicht mehr wie bisher gefördert wird. Das behindert unsere ehrenamtliche Vereinsarbeit erheblich. So ist erst am 09. Oktober der Förderbescheid „Ehrenamt“ für das Jahr 2018 beim Landesverband eingegangen. Wir sehen nicht ein, dass wir dermaßen „reguliert“ werden.
Verreisen mit dem Verein – Gruppenreisen rechtssicher planen!
Dies war das Thema am Nachmittag. Die Rechtsanwältin Frau M. Steinsiek führte uns in das neue EU-Reiserecht ein.
Wenn der Verein, gelegentlich eine mehrtägige Ferienreise ohne Gewinnerzielungsabsicht, für einen begrenzten Personenkreis, also für Mitglieder eventuell auch nahe Angehörige, organisiert, gilt das verschärfte EU-Reiserecht nicht. Genauso wie für Tagesreisen, die können grundsätzlich für Mitglieder ohne Einschränkungen organisiert und durchgeführt werden, wenn dies als Satzungsziel in der Vereinssatzung steht!
Es bestehen demnach keine Bedenken, eine vielfältige Kultur- und Vereinsarbeit in den Mitgliedsverbänden zu organisieren. Prüfen sollten die Vorstände jedoch, ob für die verschiedenen Aktivitäten im Verein eine Vereinshaftversicherung abgeschlossen worden ist oder werden sollte.
Text: P. Braun
Bilder: E. Heise