#Mission Inklusion – 15 Jahre UN-BRK
Anlässlich des 15-jährigen Bestehens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März fordert der ABiMV die Politiker*innen auf, die Belange von Menschen mit Behinderungen endlich wieder in den Mittelpunkt der politischen Agenda zu stellen! Durch die Ablehnung von Inklusion werden zutiefst inhumane Menschenbilder erzeugt und verbreitet und das erfüllt mich in Rückblick auf unsere deutsche Geschichte mit großer Sorge. Die Ablehnung von Inklusion ist meiner Meinung nach ein im Kern rassistischer Reflex. Am heutigen Tag fordern wir alle Mitbürger*innen auf, uns zu unterstützen und aktiv an einer inklusiven Gesellschaft mitzubauen.
Es ist leider das eingetreten was wir befürchtet haben, mit der Umsetzung des BTHG ist das Land hoffnungslos überfordert. Es wurde zwar eine Stabstelle, im Referat 310 – Sozial- und Eingliederungshilfen, Grundsicherung im Sozialministerium eingerichtet, diese ist aber wenig ambitioniert und überlässt weitestgehend den örtlichen Sozialhilfeträgern den Umsetzungsprozess. Und hier gibt es zur Zeit keine einheitliche Rechtsanwendung, häufig haben somit der Wohnort und/oder die zuständige Mitarbeiter*in einen erheblichen Einfluss auf die Genehmigspraxis von Teilhabeleistungen.
Die Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag (gemäß § 131 Absatz 2 SGB IX) befinden sich momentan in einer kritischen Phase, es geht letztlich wieder hauptsächlich ums Geld, denn über die Kosten können sich die Leistungsträger und Leistungserbringer wohl noch nicht einigen. Wir fordern die Verhandlungspartner*innen in der AG auf, die Belange von Menschen mit Behinderungen im Blick zu behalten und deren Selbstbestimmungsrecht zu berücksichtigen und zu respektieren.
Zudem gab und gibt es in MV von landespolitischer Seite in den letzten 15 Jahren wenig Interesse die UN-BRK umzusetzen. Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention als geltendes innerstaatliches Recht auch in Mecklenburg-Vorpommern seit 26. März 2009 gilt, wurde in der Koalitionsvereinbarung der großen Koalition CDU/SPD (der 7. Wahlperiode 2016) in Mecklenburg-Vorpommern der UN-Behindertenrechtskonvention kein angemessener Stellenwert eingeräumt. So sind unter anderem, das Erreichen von Inklusion in wesentlichen Lebensbereichen (Wohnen, Bildung, Arbeit) und die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr keine erklärten Ziele der Landespolitik. Auch die Überprüfung landesrechtlicher Regelungen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde nicht als Vorhaben formuliert.
Stolz ist die Landesregierung dagegen immer noch auf den sogenannten Schulfrieden bis 2027 im Land, d.h. es soll bis dahin alles beim alten separierenden Schulsystem bleiben.
Die längst fällige und versprochene Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes wurde immer wieder verschoben!
Aus der Studie, der Prognos AG, zur „Evaluation des Maßnahmeplans der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ vom 17.11.2017, sind die vorgeschlagenen Maßnahmen noch nicht umgesetzt worden. Die Behindertenpolitik muss in der nächsten Dekade in MV gestaltet und darf nicht weiter abgewickelt werden! Wer Inklusion will, findet auch Wege!
Da die Teilhabechancen für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen im Land immer noch stark eingeschränkt werden und die Eingliederungshilfeträger wenig zur Aufklärung und Information der Bürger*innen beitragen, ist es gut, dass es auf Druck der Behindertenverbände, nun auch bei uns, unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen, gibt.
Peter Braun, Landesvorsitzender 26.03.2024
Wissen Sie eigentlich, dass laut Statistischem Bundesamt in Deutschland rund 9,4 Prozent der Bevölkerung, also 7,8 Millionen Menschen, amtlich als schwerbehindert anerkannt sind. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen nach der UN–Konvention auch Personen mit langfristigen chronischen Erkrankungen, psychosozialen oder anderen Beeinträchtigungen, deren Teilhabechancen aufgrund gesellschaftlicher Barrieren reduziert sind. Legt man diesen Behinderungsbegriff zugrunde, erhöht sich der Anteil an Menschen mit Behinderungen an der Gesamtbevölkerung nach Angaben des ersten Teilhabeberichts der Bundesregierung auf bis zu 25 Prozent. (und wenn man die Familien, Angehörigen und Freunde noch mitzählt sind es sicherlich noch 10 Prozent mehr?)