Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale
Rückwirkend zum 01.04.2020 können bis zum 30.09.2020 nun monatlich 60,- anstatt wie bisher 40,- Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse geltend gemacht werden. Voraussetzung ist mindestens das Vorliegen von Pflegegrad 1. Ein gesonderter Antrag ist für die höhere Pauschale nicht zu stellen.
Zu den Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Hände- oder Flächendesinfektion. Gerade in der aktuellen Zeit des Corona-Virus ist die Einhaltung der Hygienerichtlinien in der Pflege, aber auch wenn man sich im öffentlichen Raum bewegt, enorm wichtig. Daher ist der erhöhte Verbrauch von Desinfektionsmitteln nun durch eine höhere Pauschale besser abgedeckt. Grundlage dafür ist die Covid-19-Versorgungsstruktren-Schutzverordnung.
Pflegehilfsmittel bekommen Sie üblicherweise bei Sanitätshäusern oder speziellen zertifizierten Online-Anbietern. Auch einige Apotheken bieten die Abrechnung mit der Pflegekasse für Pflegehilfsmittel als Service an.
Text: Annika Schmalenberg